Die endlose Geschichte um das leerstehende Haus in der Markgrafenstraße 10 bekommt ein weiteres Kapitel: Wie die Freie Grüne Liste (FGL) mitteilte, hat sie beantragt, dass die Stadt das Gebäude kauft. Die hat das allerdings in der Vergangenheit bereits erfolglos versucht.
Hausbesetzung nach drei Tagen beendet
Das leerstehende, mehr und mehr verkommen aussehende Gebäude in Petershausen-West war 2020 wegen einer Hausbesetzung in die Schlagzeilen geraten. Die Besetzer, viele von ihnen aus Freiburg nach Konstanz angereist, wollten damit auf die Wohnungsnot in der Konzilstadt aufmerksam machen. Doch die Polizei ließ sie nur drei Tage gewähren, räumte das Objekt dann mit einem Großaufgebot. Nach einer Verhandlung vor dem Amtsgericht gegen zwei der Besetzer gab es erneute Proteste.
„Wohnraum in Konstanz ist knapp und teuer, wie allgemein bekannt ist“, heißt es nun in einer Pressemitteilung der größten Gemeinderatsfraktion. Auch die Stadt selbst benötige für ihre sozialen Aufgaben Wohnungen. Man stelle deshalb den Antrag, dass sie das Anwesen kaufen soll, wenn die seit Oktober 2022 angeordnete Zwangsversteigerung ansteht.
Genau diesen Schritt prüft die Stadt laut Pressesprecherin Anja Fuchs in solchen Fällen immer. Wenn Interesse bestehe, dann hole sie sich dafür die Zustimmung im Rat. Den aktuellen Antrag der FGL werde man im Herbst behandeln. Sagen die Gemeinderäte mehrheitlich Ja, werde die Stadt ihren Hut in den Ring werfen. Dort liegen, um im Bild zu bleiben, allerdings schon einige Kopfbedeckungen der Verwaltung.
Das geht aus einer Antwort der Stadt auf eine Anfrage der FGL zu dem Thema vom 11. Juli hervor. „Im Nachgang zur Hausbesetzung 2020 hat die Verwaltung mit dem Eigentümer intensive Gespräche geführt, die darauf abzielten, das Objekt wieder einer Wohnnutzung zuzuführen“, heißt es darin unter anderem. Unter Beteiligung des Gutachterausschusses sei eine Immobilienbewertung vorgenommen und dem Eigentümer ein Kaufangebot unterbreitet worden.

Verwaltung hat mehrfach nachgehakt
Dieses lehnte er jedoch ab, da ihm bessere Angebote vorlägen, die ebenfalls zu einer Wohnnutzung führen würden – womit der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Genüge getan worden wäre. Anfängliche Räumungs- und Sanierungsarbeiten wurden dann schnell wieder eingestellt. Die Verwaltung hakte deshalb mehrfach nach, blitzte jedoch auch mit einem neuerlichen Kaufangebot ab.
„In den letzten beiden Jahren wurde immer wieder auf verschiedenen Wegen (schriftlich, per Email, persönlich) der Kontakt zum Eigentümer gesucht, ohne dass dieser darauf reagiert hätte beziehungsweise angetroffen wurde“, so die Stadt weiter.
Aktuelle Kontaktdaten des Mannes lägen nicht vor. Mittlerweise sei die Zwangsversteigerung des Objektes angeordnet. Auch eine Zwangsgeldandrohung, gestützt auf die Zweckentfremdungssatzung, sei wegen des leerstehenden Gebäudes erlassen worden.