Vor dem Amtsgericht Konstanz mussten sich am Mittwoch zwei Männer wegen Vergehens gegen das Betriebsverfassungsgesetz verantworten. Die zwei aus Ägypten stammenden Männer sollen im Jahr 2019 versucht haben, die Bildung eines Betriebsrates in dem Unternehmen High Strategy Deutschland GmbH, in dem die beiden arbeiteten, zu verhindern. Die Verhandlung erwies sich als kompliziert, so sprachen die Angeklagten lediglich arabisch, ein Dolmetscher musste jeweils übersetzen.

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Geladen waren in den Sitzungssaal 44 des Amtsgerichts dabei vier weitere Zeugen und zwei Dolmetscher. Am Ende kam es jedoch zu keiner Befragung der Zeugen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Die beiden Angeklagten müssen jeweils einen vierstelligen Betrag bezahlen.

Wahl eines Betriebsrats verhindert?

So wurde einem Angeklagten, wohnhaft in Hamburg, vorgeworfen, Mitarbeiter seiner Firma vor einer geplanten Betriebsratswahl eingeschüchtert zu haben, um die Bildung eines Betriebsrats zu verhindern. Der 41-Jährige arbeitete dabei für eine Unternehmen in Hamburg, dass Logistikarbeiten im Bereich der Waren- und Vorratslagerung, sowie Reinigungsdienstleistungen für Dritte, unter anderem eine weltweit vertretene Modemarke, erbrachte.

Im Juli 2019 soll der 41-Jährige, der in Ägypten wohl an einer Universität gearbeitet haben will, von Frankfurt aus nach Konstanz gereist sein, um die Arbeit der Mitarbeiter des Unternehmens auf die „Qualität hin zu prüfen“, wie er durch den Dolmetscher aussagen ließ.

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Ferner sagte der Mann aus, dass er nach Konstanz geschickt worden war, weil die „Qualität der Arbeit in Konstanz nicht gestimmt“ haben soll, wie er es ausdrückte. Er will den Mitarbeitern vor Ort seine Hilfe angeboten haben und wollte die Probleme bei der Arbeit von ihnen erfahren. Es soll mehrere Treffen mit Mitarbeitern gegeben haben, unter anderem in einer Konstanzer Bar.

Wie genau er er sich mit verschiedenen Mitarbeitern, die aus den unterschiedlichsten Ländern kamen und diverse Sprachen sprachen, überhaupt unterhalten konnte, blieb weitestgehend unklar. Er sagte lediglich aus, er habe sich mit einer Frau auf Italienisch unterhalten. Über die Bildung eines Betriebsrats will er mit den Angestellten nicht gesprochen haben. Dass dieser gegründet werden sollte, wusste er laut eigener Aussage nicht.

Die Anklage lautete jedoch, dass er mindestens zwei Angestellte eingeschüchtert haben soll, und zwar indem er sagte, dass sie gekündigt würden, wenn es einen Betriebsrat gebe.

Zweiter Angeklagter unwissend?

Dem zweiten Angeklagten wurde das selbe Vergehen in einem minder schweren Fall vorgeworfen. So soll der 34-Jährige, der in Ägypten seinen Bachelor in Chemie und Naturwissenschaften gemacht haben will, ebenfalls die Bildung eines Betriebsrats in selbiger Firma verhindert haben. Vor Gericht sagte der Konstanzer jedoch immer wieder, dass er nicht genau wisse, was er eigentlich falsch gemacht habe.

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Die Anklage warf ihm dabei vor, zwei mal ein kleines Plakat, dass auf eine Versammlung der Mitarbeiter zur einer Wahl des Betriebsrates aufmerksam gemacht hatte, von einer Wand abgerissen zu haben. Er selbst will zwei oder drei Tage später erst erfahren haben, was das auf dem Plakat geschriebene Wort Betriebsrat überhaupt bedeutete. Es sei ihm erst dann von einem anderen Mitarbeiter erklärt worden, sagte er. Eine sprachliche Barriere ist wohl auch hier ein Problem gewesen. Dass er den Zettel jedoch zweimal entfernt hatte, räumte der Angeklagte indessen ein.

Urteil: Einstellung gegen Auflage

Nach den Schilderungen der Angeklagten einigte sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung der Männer nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Nach einer Verhandlungspause, in der die Höhe der Geldstrafen festgelegt wurde, konnten die restlichen Zeugen entlassen werden.

Das Gericht ging davon aus, dass der 41-jährige Angeklagte nach den Ausführungen seines Arbeitsgebers gehandelt haben dürfte, auch wenn ihm dies juristisch gesehen nicht nachweisbar gewesen sei. In der Folge sei eher von einer geringeren Schuld auszugehen, so die Richterin.

Dem 41-Jährigen wurde zur Auflage gemacht, 3600 Euro zu bezahlen, der 34-Jährige muss insgesamt 1800 Euro bezahlen. Das Geld fließt in die Staatskasse, das Verfahren wurde bis auf Weiteres eingestellt.