Der Fall schlug bundesweit Wellen, und er ist noch nicht vorbei: Eltern eines Konstanzer Grundschulkinds sind der Meinung, dass ihre Tochter mangelernährt werde, wenn sie in der Schulmensa nur noch einmal in der Woche Fleisch oder Fisch bekommt. Die Stadt Konstanz hatte die Belieferung einiger Schulkantinen zum Schuljahresbeginn 2024/25 auf überwiegend vegetarische Ernährung umgestellt.
Die Familie reichte am 23. März 2025 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Freiburg ein. Dieser sollte bezwecken, dass die Ganztagsgrundschülerin künftig wieder an allen vier Tagen, an denen die Mensa geöffnet hat, ein Fleisch- oder Fischgericht serviert bekommt. Doch das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.
Die Eltern bekamen laut VG Freiburg am 20. Mai Post. Ins Haus flatterte der ablehnende Beschluss der Richterinnen. Danach hatte die Familie zwei Wochen lang Zeit, um dagegen vorzugehen – und genau das tat sie: „Es ist Beschwerde eingelegt worden. Das Verfahren wird nun an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abgegeben“, teilt Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg, auf SÜDKURIER-Nachfrage mit.
Mit welcher Begründung haben die Eltern Beschwerde eingelegt? Dazu teilt Manfred Frank, Richter und stellvertretender Pressesprecher am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit, dass die Antragsteller in einer Ihnen persönlich verfassten Begründung im Wesentlichen die Argumente vorbringen, „die sie bereits gegenüber dem Verwaltungsgericht Freiburg vorgetragen haben“.
Dabei handle es sich insbesondere um gesundheitliche Bedenken, Bedenken hinsichtlich einer möglichen Diskriminierung von Kindern mit anderen Ernährungsbedürfnissen sowie „Bedenken hinsichtlich einer ‚Politisierung‘ von mit Steuermitteln mitfinanzierter Schulverpflegung“. Frank erklärt außerdem, dass der zuständige 9. Senat bestrebt sei, über die Beschwerde möglichst bald zu entscheiden.
Auch die Stadtverwaltung kann erneut Stellung beziehen
Auch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird die Stadt Konstanz nochmals ihre Argumente darlegen können: „Im Beschwerdeverfahren werden Eltern und Schulträger erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen“, so Sennekamp. Diese Art von Verfahren würden im Regelfall ohne mündliche Verhandlung entschieden, allein aufgrund der Aktenlage.
Die Freiburger Richterinnen hatten in dieselbe Richtung argumentiert wie die Stadt Konstanz: Kein Kind wird gezwungen, in der Schulmensa zu essen, außerdem können Eltern ihren Kindern ein fleischhaltiges Vesper mitgeben und sie auch bei den restlichen Mahlzeiten des Tages so ernähren, wie sie es wünschen.
Zudem komme dem Schulträger, also der Stadt Konstanz, bei der Ausgestaltung des Mittagessens ein Spielraum zu, so die Juristinnen. Diesen Spielraum hatte die Stadt Konstanz mit Verweis auf die Umwelt genutzt. „Konstanz hat den Klimanotstand ausgerufen und wir sind dadurch in der Verantwortung, auch die Ernährung umzustellen. Sie spielt beim CO2-Ausstoß eine große Rolle“, so Philipp Baumgartner, Leiter des Konstanzer Amts für Klimaschutz.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfehle zudem im Rahmen der Schulverpflegung, höchstens einmal pro Woche Fleisch und mindestens einmal Fisch anzubieten. Offenbar sind die Eltern des Grundschulkinds nicht von diesen Argumenten überzeugt und möchten das Thema Schulverpflegung auf die nächste juristische Stufe heben.
Wann der Verwaltungsgerichtshof Mannheim darüber befindet, kann Christoph Sennekamp nicht sagen: „Gesetzliche Bestimmungen über den Zeitpunkt der Entscheidung gibt es nicht. Das Verfahren wird aber erfahrungsgemäß einige Wochen dort anhängig sein.“