Am Ende ging alles doch viel schneller als zunächst erwartet: Ein 27-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Stockach wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Zu der Hauptverhandlung war es gekommen, weil er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Geladen waren eigentlich vier Zeugen – doch die wurden schlussendlich gar nicht benötigt, da der Angeklagte bereits nach seiner eigenen Aussage den Einspruch zurückzog und seine Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung akzeptierte.

Streit wegen Lärm

Hintergrund des Ganzen war ein Vorfall aus dem Jahr 2019: Der Angeklagte war damals mit seinem Mitbewohner in einem Haus in Bodman-Ludwigshafen in Streit geraten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den Geschädigten zunächst mit der flachen Hand geschlagen zu haben. Im Anschluss soll der Angeklagte mit einem Messer mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge in Richtung des Oberkörpers des Mitbewohners gestochen haben. Der Geschädigte habe sich mit einem Besenstiel verteidigt, schlussendlich sei er von dem heute 27-Jährigen mit dem Messer an der Hand verletzt worden.

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Der Angeklagte, der wegen eines anderen Vergehens eine Ersatzhaftstrafe für eine unbezahlte Geldstrafe absitzen muss, wurde von zwei Polizisten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er behauptete, am Tattag sei es zur Auseinandersetzung gekommen, nachdem sein Mitbewohner ihn durch laute Geräusche aus dem Schlaf gerissen habe. Hintergrund sei gewesen, dass der Geschädigte innerhalb des Hauses das Zimmer wechseln wollte.

„Ich habe einen Fehler gemacht“

Zunächst seien die Männer nur verbal aneinander geraten, dann aber habe der Mitbewohner ihn geschubst und einen Besenstiel geholt, berichtete der Angeklagte, der nach eigener Aussage in der Vergangenheit viele Jahre lang verschiedene Drogen, darunter auch Heroin und Cannabis, konsumiert hatte. Er selbst sei daraufhin in sein eigenes Zimmer gegangen und habe das Messer geholt.

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Nachdem der Geschädigte ihn mit dem Besenstiel geschlagen habe, habe er ihn mit der Klinge fernhalten, aber nicht verwunden wollen. „Ich wollte ihn nicht verletzen, sondern nur verängstigen“, ließ der 27-Jährige während der Verhandlung über einen Dolmetscher ausrichten. Allerdings gab der Angeklagte zu, dem Geschädigten mit dem Messer hinterher gelaufen zu sein, als dieser davon lief. Als der Geschädigte ihm das Messer abnehmen wollte, habe er ihn aus Versehen verletzt. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Richterin rät ihm, den Einspruch zu überdenken

Was der Geschädigte sowie die weiteren geladenen Zeugen zum Tatvorgang zu sagen hatten, blieb offen – denn nach den Schilderungen des Angeklagten legte Richterin Julia Elsner dem 27-Jährigen nahe, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl noch einmal zu überdenken. „Das erfüllt schon nach dem was Sie gesagt haben den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung“, ließ Elsner ihn wissen.

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Der Angeklagte zog den Einspruch nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger tatsächlich zurück, die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Entscheidung zu. Die Bewährungsstrafe gilt nun für den Zeitraum von drei Jahren, der 27-Jährige muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.