Stockach – Ein 40-Jähriger Angeklagter aus der Region ist vor dem Amtsgericht Stockach mit einer Geldauflage in Höhe von 400 Euro davongekommen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft warf dem Familienvater in der Anklageschrift vor, seine Noch-Ehefrau im Ehestreit um ein Kaffeeservice im Oktober 2018 in der heimischen Garage gestoßen und geschlagen zu haben.
Zuvor soll die Frau versucht haben, dem Ehemann das Geschirr wegzunehmen. Bei dem Sturz sei es beschädigt worden, sodass ein Schaden von rund 50 Euro entstand. Die Anklage lautete daher auf Körperverletzung (Paragraf 223 des Strafgesetzbuchs) in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Paragraf 303).
Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf
Der Angeklagte bestritt den Vorwurf: „Ich habe sie noch nie verletzt“, sagte er. Um seine Aussage zu unterstreichen, erzählte er vor Gericht von früheren Problemen, bei denen auch die Polizei im Spiel war. 2010 habe sich seine Frau absichtlich selbst mit einem Messer verletzt und habe bei der Polizei behauptet, dass der Angeklagte sie verletzt habe. 2016 gab es laut dem Angeklagten einen weiteren Polizeieinsatz. „Ich bin ein Mann, der seine Frau nicht schlägt“, sagte er.
Zum Vorfall, um den es in der Verhandlung ging, sagte der Angeklagte, dass in der Garage Spielwaren der Kinder waren und das Auto der Familie „gerade noch so Platz hatte“. Die Ehefrau habe zuvor auf einem Flohmarkt das Kaffeeservice gekauft und in der Garage abgestellt. Diese Sauerei habe ihn gestört. „Wir hatten immer wegen Kleinigkeiten Streit. Ich habe zu ihr gesagt, wenn du es nicht wegräumst, schmeiße ich es weg“, erzählte der Angeklagte.
Polizistin beschreibt den Mann als „aufbrausend und aggressiv“
Er bestätigte, dass er das Geschirr in der Hand gehabt habe, aber seine Frau sei über einen Kindertraktor gestolpert. „Ich habe sie nicht geschlagen und würde es auch nicht tun“, betonte er.
Eine Polizistin beschrieb den Angeklagten auf Nachfrage von Richterin Julia Elsner zu Beginn des Einsatzes als „aufbrausend und aggressiv“. Im Streifenwagen habe er suizidale Absichten geäußert, weshalb sie den Angeklagten nach einem Gespräch mit dem Bereitschafts-Richter auf der Dienstelle in eine psychiatrische Klinik gebracht hätten. Nachbarn hätten vor Ort berichtet, dass es immer wieder Auseinandersetzungen gegeben habe.
Die Ehefrau, die vor Gericht hätte aussagen sollen, erschien nicht. Richterin Julia Elsner stellte fest, dass die Ladung an eine alte Adresse gesendet wurde. „Ohne Ihre Noch-Ehefrau kommen wir hier zu keinem Ergebnis“, sagte sie.
Deswegen schlug sie dem Angeklagten vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 400 Euro einzustellen, wie es die Staatsanwaltschaft ihm vor der Verhandlung bereits angeboten hatte. Nach kurzer Bedenkzeit und zum Wohle der Kinder akzeptierte er den Vorschlag und muss innerhalb eines Monats an den Förderverein des Umweltzentrums Stockach zahlen.