Auf dem Ettenberg oberhalb des Längehauses bei Riedöschingen können Naturfreunde den Wald in diesem Sommer noch ohne Einschränkungen genießen. Die Rodungsarbeiten für die vier geplanten Windkraftanlagen des Investors Green City Energy München dürfen erst im Oktober beginnen. Das ist so im Genehmigungsbescheid festgelegt worden. Und zwar aus artenschutzrechtlichen Gründen. „Deshalb leiten wir aktuell nur bauvorbereitende Maßnahmen in die Wege", so Projektleiterin Lilian Kruse.

Mitte Mai hatte Green City Energy bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur den Zuschlag für den Windpark auf dem Ettenberg erhalten. Damit sicherten sich die Münchner Projektierer die EEG-Vergütung für vier Anlagen mit zusammen 13,6 MW Leistung. Für die Aktiengesellschaft bedeute dies einen deutlichen Schub zu angemessenen Vergütungssätzen im Kerngeschäft Windenergie, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Am Ausschreibungsverfahren durften nur Windprojekte mit nachgewiesener immissionsschutzrechtlicher Genehmigung teilnehmen. Mit 5,73 Cent pro Kilowattstunde ist auch der durchschnittliche Zuschlagswert wieder gestiegen. Und zwar auf das Niveau der Ausschreibung von Mai 2017. Green City Energy-Vorstand Jens Mühlhaus interpretiert das als „positives Signal für süddeutsche Wind-Standorte“. Für einen ausreichenden Ausbau der Windenergie im süddeutschen Raum, wie von der großen Koalition angekündigt, reiche das Ergebnis allerdings noch nicht.

Noch steht die Entscheidung des Petitionsausschusses zu den beiden Windparks auf der Länge (hier sollen sieben Windräder des Singener Energieunternehmens Solarcomplex für sauberen Strom sorgen) und dem Ettenberg aus. Im März blickten Mitglieder des Petitionsausschusses von Riedöschingen aus auf die Länge und den Ettenberg, anschließend tagte das Gremium öffentlich in den Donauhallen. Eine Entscheidung ist seither nicht gefallen – was vor allem die organisierten Windkraftgegner ärgert. Doch jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Petitionsausschusses am 12. Juli stehe zwar noch nicht endgültig fest, so Andreas Haas von der Geschäftsstelle des Landtagsausschusses, doch „voraussichtlich“ schafften es die zu zwei Petitionen zusammengefassten Einsprüche der Windkraftgegner auf die Agenda. Anders als ein Gericht bewertet der Petitionsausschuss des Landtags nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit der beiden geplanten Windparks in unmittelbarer Nachbarschaft.

Die Petenten haben sich vor Kurzem in einem offenen Brief erneut an den Petitionsausschuss um dessen Vorsitzende Beate Böhlen (Grüne) gewandt. Darin stellen sie die Frage, wie denn das Naturschutzgroßprojekt Baar zu den elf geplanten Windrad-Türmen passe. Wo doch die Schutzgebiete Baaralb Geisingen, Baaralb Fürstenberg und das Aitrachtal von den 230 Meter hohen Windrädern überragt würden. Für die Windkraftgegner ist es außerdem nicht nachvollziehbar, dass die Windkraftbetreiber eine Einspeisevergütung von 4,6 Milliarden Euro erhalten, während gleichzeitig 318 469 Haushalten in Deutschland der Strom abgedreht wurde, weil sie die Rechnungen nicht bezahlen können. Und sie weisen auf eine in ihren Augen weitere Diskrepanz hin: In Deutschland werde fünfmal mehr Strom wegen zeitweiliger Überproduktion abgeriegelt, als alle Windräder in Baden-Württemberg jährlich produzieren.