Die Amtszeit von Bräunlingens Bürgermeister Micha Bächle läuft am 31. Dezember 2025 regulär ab. Er trat sein Amt am 1. Januar 2018 an. Bürgermeister werden in Baden-Württemberg für acht Jahre gewählt. Und somit müssen die Bräunlinger Bürger nun erneut einen Rathauschef oder eine -chefin bestimmen.
Klar ist bis jetzt: Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 26. Oktober, statt. Sollte kein Bewerber die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten, dann wird am Sonntag, 9. November, eine Stichwahl durchgeführt, an der die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen teilnehmen.
„Schon seit einigen Wochen laufen die Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl auf Hochtouren“ sagt Hauptamtsleiterin Christiane Krieger. Sie ist Organisationsleiterin. Über ihren Schreibtisch gehen alle Vorbereitungsschritte dieser Wahl.
Dazu gehört es, den demnächst vakant werdenden Chefposten in Bräunlingen publik zu machen. Die Ausschreibung der Stelle in Bräunlingen wird am 22. August im Staatsanzeiger und in verschiedenen Medien veröffentlicht.
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist der stellvertretende Bürgermeister Michael Gut, der im Gemeinderat Fraktionssprecher der CDU ist.

Für das Amt des Bürgermeisters kandidieren können Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Staates, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Bewerbungsfrist endet am 29. September
Bewerberinnen und Bewerber können in der Zeit vom Samstag, 23. August, bis Montag, 29. September, 18 Uhr, die Bewerbungsunterlagen bei der Stadtverwaltung abgeben.
Amtsinhaber Micha Bächle hatte bereits beim Neujahrsempfang 2025 angekündigt, eine zweite Amtszeit anzustreben. Für die offizielle Bewerbung muss er aber gleichwohl das genannte Zeitfenster einhalten.
Sollten mehrere Kandidaten auf dem Wahlzettel stehen, wird am Montag, 13. Oktober eine öffentliche, persönliche Bewerbungsvorstellung in der Stadthalle angeboten.
Dann steht am 26. Oktober die Wahl an. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen. Beim ersten Wahlgang müssen es über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen sein. Bei der Stichwahl reicht die einfache Mehrheit.
Nur mit Hauptwohnsitz wahlberechtigt
Wahlberechtigt bei der Bürgermeisterwahl sind Deutsche und EU-Bürger. Wählerinnen und Wähler müssen mindesten 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen beziehungsweise gemeldet sein. Dadurch soll erreicht werden, dass die Wähler mit den örtlichen Verhältnissen einigermaßen vertraut sind. Ist jemand in mehreren Kommunen gemeldet, gilt der Hauptwohnsitz.
Bräunlingen besteht aus einer Kernstadt und den Ortsteilen Döggingen, Unterbränd, Mistelbrunn, Waldhausen und Bruggen. Insgesamt hat die Stadt etwas mehr als 6000 Einwohner.
Die Wahlberechtigten werden spätestens bis zum 26. September durch eine Wahlbenachrichtigung über die Wahl informiert und werden damit aufgerufen ihre Stimme durch den Wahlzettel am Wahltag in den verschiedenen Wahllokalen in der Gesamtgemeinde abzugeben.
Briefwahl muss beantragt werden
Ähnlich wie bei der Bundestagswahl gibt es in der Bräunlinger Kernstadt mehrere und in den Stadtteilen, außer in Bruggen, örtliche Wahllokale. Briefwahl muss beantragt werden. Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 26. Oktober, 18 Uhr, im Briefkasten der Stadtverwaltung liegen, damit er noch berücksichtigt wird.
Auch die Wahlhelfer werden, ähnlich wie bei den überregionalen Wahlen, durch Vorbereitungskurse geschult und betreuen nach einem genau festgelegten Zeitplan die einzelnen Wahllokale.