Seit November 2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Der sieht deutlich höhere Strafen für Raser sowie das Parken auf Radwegen und Gehwegen oder das Anhalten und Parken in zweiter Reihe vor.
Doch bringen die teureren Strafen überhaupt etwas? Werden die Verstöße dadurch weniger? Der SÜDKURIER hat im Städtedreieck nachgefragt:
Das hat es in Donaueschingen gebracht
„Bei der Entwicklung der Verstoßzahlen im Zusammenhang mit dem neuen Bußgeldkatalog kann insgesamt noch keine eindeutige Aussage getroffen werden“, sagt Pressesprecherin Beatrix Grüninger. Aktuell seien die Auswirkungen noch nicht komplett greifbar. Die Verkehrslage müsse längerfristig beobachtet werden, um im Zusammenhang eine eindeutige Bilanz ziehen zu können.
Parken auf dem Gehweg
Bei den Parkverstößen ist der Preiseinstieg besonders ersichtlich. Gehwegparken wurde früher mit 20 Euro geahndet und kostet jetzt 55 Euro, mit Behinderung sogar bis zu 70 Euro.
Bei jenen Parkverstößen sei ein leicht rückläufiger Trend zu beobachten. „Hier kann bei den betroffenen Fahrzeugführern durch die hohen Verwarnungsgelder ein Rückgang bei den Wiederholungstäter festgestellt werden“, sagt Grüninger. Ein Erziehungseffekt in diesem Bereich konnte damit erreicht werden.
Bei der Parkraumüberwachung werden die meisten Verstöße wegen Parkens ohne Parkscheibe beziehungsweise wegen längerem Parken als die erlaubte Höchstparkdauer festgestellt, sagt die städtische Pressesprecherin.
Wie sieht es beim Rasen aus?
„Die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen ist bei der mobilen Überwachung nach wie vor am höchsten.“ Die Zahlen der Verstöße bei den stationären Anlagen seien seit Jahren aufgrund der inzwischen bekannten Standorte rückläufig. Seit 2016 könne bei den einzelnen Anlagen ein Rückgang von 50 bis 80 Prozent verzeichnet werden.
Auch die Regelsätze für Geschwindigkeitsverstöße wurden drastisch erhöht: So wurde im vergangenen Jahr eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um sechs Kilometer pro Stunde (km/h) mit 15 Euro geahndet, inzwischen sind hierfür 30 Euro fällig. Bis 15 km/h sind es 50 Euro und bis 20 km/h dann 70 Euro.
„Es ist davon auszugehen, dass sich bei regelmäßigen Kontrollen mittelfristig auch hier die Fallzahlen verringern werden“, mutmaßt Grüninger.
Auch das wurde alles teurer
- Lastwagenfahrer, die innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro plus Punkte im Fahreignungsregister zahlen, so die Bundesregierung.
- Die Bußgelder für unnötigen Lärm, vermeidbare Abgasbelastung und lästiges, unnützes Hin- und Herfahren werden auf maximal 100 Euro erhöht.
- Bei Parkverstößen auf amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen ist das Bußgeld auf maximal 100 Euro erhöht.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Bei Missbrauch und unterlassener Bildung eines Rettungsstreifens wird ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister verhängt.
- Wer innerorts mehr als 70 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, zahlt 800 Euro, erhält zwei Punkte und hat drei Monate Fahrverbot.
In Bräunlingen kontrolliert das Landratsamt
„Die Stadt Bräunlingen hat keinen kommunalen Vollzugsdienst und stellt daher keine Strafzettel aus“, erklärt Bürgermeister Micha Bächle. Für die Umsetzung des Bußgeldkataloges sei in Bräunlingen das Landratsamt zuständig.
So schätzt Hüfingen die Wirkung ein
„Der neue Bußgeldkatalog bringt für uns in der Anwendung keine Unterschiede“, erklärt der Hüfinger Hauptamtsleiter Horst Vetter. Die Stadt Hüfingen sei keine Verkehrsbehörde und habe somit keine Befugnis Verwarnungen oder Bußgelder im fließenden Verkehr auszustellen, erklärt er. Deshalb seien naturgemäß die Parkverstöße der häufigste Verwarnungsgrund, da sich die Zuständigkeit der Stadt auf den ruhenden Verkehr beschränke.
Trotzdem bemerkt Vetter eine Folge: „Es ist festzustellen, dass konsequenter darauf geachtet wird, beim Parken die geforderte Parkscheibe einzulegen, oder beispielsweise auch am Riedsee einen gebührenpflichtigen Parkschein zu lösen.“

Vetter glaubt an Effekt der teuren Bußgelder: „Eine erziehende Wirkung ist durch die Ausstellung von Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern sicherlich gegeben.“ Dies sei ja auch der Sinn und Zweck für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. „Im einen oder anderen Fall erhört sich die erzieherische Wirkung sicherlich durch die höheren Verwarnungs- und Bußgelder im seit einem Jahr gültigen Bußgeldkatalog“, sagt er.