„Hohe kriminelle Energie“ bescheinigte das Konstanzer Landgericht einem ehemaligen Mitarbeiter der Sparkasse Schwarzwald-Baar. Gegen den 61-Jährigen wurde wegen Betrug sowie Unterschlagung von Kundenvermögen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung von vier Jahren Haft verhängt. Außerdem sollen aus dem Vermögen des Angeklagten rund 123.000 Euro eingezogen werden, die er nach Feststellung des Gerichts mit seinen Straftaten ergaunert und bisher nicht zurückgezahlt hat.
Urteil damit nicht rechtskräftig
„Der Angeklagte hat am 21. März über seinen Verteidiger Revision gegen das Urteil eingelegt“, erklärt Mirja Poenig, Sprecherin des Konstanzer Landgerichts, auf SÜDKURIER-Anfrage.
Die Revision des erstinstanzlich Verurteilten bewirkt, dass der Ex-Mitarbeiter der Sparkasse „nicht rechtskräftig verurteilt ist“, wie Mirja Poenig für das Landgericht betont.
Kripo und Staatsanwalt haben den Fall über fünf Jahre ausermittelt. Geld und Vermögensgegenstände von Kunden, darunter zwei Goldbarren, sollen in einem persönlichen Schließfach des damaligen Sparkassen-Mitarbeiters widerrechtlich aufbewahrt gewesen sein. Bis heute fehlt offenbar ein Teil des veruntreuten Geldes.
Jetzt ist das Oberlandesgericht gefordert
Das Revisionsverfahren findet nun bei der nächsthöheren Instanz statt – dem Karlsruher Oberlandesgericht. Es geht dabei vor allem um die Überprüfung der Verfahrensabläufe und der Urteilsfindung. In der Regel findet ein Revisionsverfahren auf dem schriftlichen Wege und ohne weitere mündliche Verhandlung statt.
Wie lange das Verfahren dauert, hängt wesentlich von der Komplexität des Falles ab. Erkennt das Oberlandesgericht Fehler in der Hauptverhandlung, kann der Fall vom Oberlandesgericht nach Konstanz zurückgegeben werden. Dann müsste eine andere Strafkammer des Landgerichts noch einmal dazu befinden.