Der Gefängnisaufenthalt war nur von kurzer Dauer: Eine Woche, nachdem ein Finanzbeamter und Hausverwalter aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Das war Ende Juni.
Frei bewegen kann sich der 63-Jährige jedoch nicht: Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Konstanz hat nun auf eine entsprechende Beschwerde der Staatsanwaltschaft Konstanz den Aufhebungsbeschluss des Villinger Amtsgerichts wiederum aufgehoben.
Haftbefehl außer Vollzug
Zwar bleibe der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, jedoch mit strengen Auflagen. Das sagt Mirja Poenig, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Konstanz, auf Anfrage des SÜDKURIER.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Der Angeklagte hat sich umgehend an seiner neuen Wohnanschrift polizeilich anzumelden und jeden Wechsel seines dauerhaften Aufenthaltes umgehend der Staatsanwaltschaft Konstanz mitzuteilen.“ Der Verwalter hatte in einer Kreisgemeinde gelebt. Sein dortiges Haus war im März – ebenso wie seine Büroräume in Villingen – zwangsversteigert worden. Am Briefkasten des Einfamilienhauses steht sein Name nicht mehr.
„Der Angeklagte hat seine sämtlichen Ausweispapiere beim örtlichen Polizeiposten in Verwahrung zu geben.“Aus den Weisungen des Landgerichts Konstanz
Weiter heißt es: „Der Angeklagte hat sich ein Mal wöchentlich bei örtlichen Polizeiposten zu melden. Der Angeklagte hat seine sämtlichen Ausweispapiere (Personalausweis und Reisepass) beim örtlichen Polizeiposten in Verwahrung zu geben.“ Und: „Dem Angeklagten wird untersagt, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft Konstanz zu verlassen.“
Erneute Verhaftung möglich
Der Angeklagte sei zudem darauf hingewiesen worden, dass der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werde, wenn er „den ihm auferlegten Pflichten gröblich zuwiderhandelt, er Anstalten zur Flucht trifft, auf ordnungsgemäße Ladung ohne genügende Entschuldigung ausbleibt oder auf andere Weise zeigt, dass das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war, oder neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen“.

Der 63-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts über Jahre hinweg große Summen – mindestens 600.000 Euro – von Eigentümerkonten auf private Konten abgezweigt.
Hauptberuflich Finanzbeamter
Besonders pikant: Der Mann ist von Haus aus Finanzbeamter und war lediglich nebenberuflich als Verwalter tätig. Der Umfang seine Nebentätigkeit war beträchtlich: Wie er vor Gericht sagte, habe er in Spitzenzeiten annähernd 1000 Wohnungen verwaltet, unter anderem in Villingen-Schwenningen, Furtwangen und Triberg.
Ende Juni hatte ihn das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Bäumler zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Über seinen Anwalt hatte der Verwalter Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt und war in Berufung gegangen. Auch die Staatsanwaltschaft Konstanz war in Berufung gegangen.
Verhandlung wohl erst 2022
„Die Akte ist erst am gestrigen Tag offiziell bei der zuständigen Berufungskammer eingegangen“, so Mirja Poenig am Dienstag. „Aufgrund vorrangig zu terminierender Berufungsverhandlungen und einem nicht in Haft befindlichen Angeklagten ist mit einer Verhandlung in diesem Jahr wohl nicht zu rechnen.“