Der Prozess gegen einen Hausverwalter geht in eine weitere Runde: Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, wird das Verfahren nun in nächster Instanz vor dem Landgericht Konstanz erneut verhandelt.

90 Fälle der Untreue

Der Verwalter, im Hauptberuf Finanzbeamter, war vergangene Woche wegen Untreue in 90 Fällen, Subventionsbetrug und falscher Versicherung an Eides statt vor dem Villinger Schöffengericht zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert.

Verschlechterungsverbot greift nicht

Für die Berufung gilt nach Paragraf 331 der Strafprozessordnung das Verschlechterungsverbot, wonach das Berufungsurteil nicht schlechter ausfallen kann als das aufgehobene Urteil der ersten Instanz. Das Verschlechterungsverbot greift jedoch nicht, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, so wie hier nun geschehen.

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Das heißt konkret: Mit einem milderen Urteil kann der Verwalter nicht notwendigerweise rechnen. Sollten im weiteren Verlauf beide Seiten ihre Berufung zurücknehmen, wird das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig. Wird erneut verhandelt, kann theoretisch auch eine höhere Strafe verhängt werden. Generell droht dem Mann der Verlust seines Beamtenstatus: Dieser erlischt bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr. Damit würde der Finanzbeamte seinen Beamtenstatus und somit auch erhebliche Pensionsansprüche verlieren.

Verhaftung im Gerichtssaal

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige von den Konten verschiedener Eigentümergemeinschaften aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis rund 600 000 Euro veruntreut hat. Der Finanzbeamte hatte bis zuletzt nicht konkret gesagt, was mit dem Geld geschehen war. Am ersten Verhandlungstag hatte er noch die teure Scheidung von seiner ersten Frau vor zehn Jahren ins Feld geführt. Der Angeklagte war noch im Gerichtssaal verhaftet worden, Autoschlüssel und Parkkarte übergab er seinem Pflichtverteidiger.