Drei Jahre und drei Monate Haft wegen 90 Fällen der Untreue: So lautete am 23. Juni das Urteil des Villinger Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Christian Bäumler gegen einen Hausverwalter aus der Region. Nun ist der Mann wieder auf freiem Fuß.
Beschwerde gegen Haftbefehl
Über seinen Rechtsanwalt hatte der Verwalter Beschwerde gegen die Inhaftierung eingelegt. Offenbar mit Erfolg: Der Finanzbeamte, der als nebenberuflicher Hausverwalter 600 000 Euro von Eigentümerkonten veruntreut haben soll, wurde freigelassen. Der Haftbefehl wurde von Richter Christian Bäumler aufgehoben. Von einer Fluchtgefahr wird offenbar – anders als bei der Urteilsverkündung – nicht mehr ausgegangen.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz ist umgehend aktiv geworden und hat ihrerseits gegen Beschwerde eingelegt – nämlich gegen die Haftentlassung. Wie geht es nun weiter? „Das Ausgangsgericht – in diesem Fall das Amtsgericht – muss nun prüfen, ob es der Beschwerde der Staatsanwaltschaft abhilft, also den Haftbefehl wieder in Vollzug setzt“, sagt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz.
Komme das Gericht zu dem Ergebnis, dass an der getroffenen Entscheidung etwas zu ändern ist, sei es dazu befugt, den Verurteilten wieder zu inhaftieren. Komme das Amtsgericht zu dem Schluss, dass der Mann auf freiem Fuß bleibt, müsse das Landgericht noch einmal überprüfen, ob die Voraussetzung für einen Haftbefehl vorliegt.
Berufungstermin steht noch aus
Das Urteil gegen den Hausverwalter ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen. Somit wird sich der Fall vor dem Landgericht Konstanz erneut verhandelt. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest. Bis dahin kann es noch eine Weile dauern. Das Urteil muss zunächst in schriftlicher Form dem Berufungsgericht vorliegen. Die Fristen hierfür regelt die Strafprozessordnung. Je länger eine Verhandlung dauert – der Hausverwalterprozess ging drei Tage – umso länger hat das Gericht Zeit, das Urteil abzusetzen.