Wer Sperrmüll nicht ordnungsgemäß entsorgen lässt und stattdessen einfach an den Straßenrand stellt, muss in Tuttlingen ab sofort mit erheblichen Kosten rechnen. Die Stadtverwaltung nennt in einer Mitteilung 500 Euro: eine Erstattung, die der Bauhof berechnet, wenn er die Abfallberge wegräumen muss.

Ein alltägliches Ärgernis

Dabei sei die legale Art der Abfallentsorgung im Landkreis Tuttlingen denkbar einfach und billig.

Dennoch gehört wilder Sperrmüll für Bauhofleiter Gerd Rudolf und sein Team zu den alltäglichen Ärgernissen.

Die Situation sei dabei immer ähnlich: Ob ausgediente Möbel, Matratzen oder Kartons – immer häufiger stellen Leute auch sperrige Abfälle einfach vor die Haustüre und warten darauf, dass sie irgendwie abgeholt werden.

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Normalerweise müsste man Sperrmüll anmelden, aber darauf haben die Besitzer in diesen Fällen verzichtet. „Im Schnitt haben wir einmal die Woche einen richtigen Müllberg, kleinere Häufen fast jeden Tag“, sagt der Bauhofleiter.

Und was besonders ärgerlich sei: Immer häufiger stellten Leute auch Problemstoffe wie Autobatterien oder Farbreste auf den Gehweg. Im Interesse eines sauberen Stadtbildes entfernt der Bauhof die oft tagelang vor sich hin rottenden Abfälle, obwohl die Stadt für die Abfallentsorgung gar nicht zuständig ist. Das ist nämlich der Landkreis.

Zwei Männer sind stundenlang beschäftigt

Auf dessen Deponie in Talheim bringt der Bauhof dann auch die Abfälle. Oft reagiert der Bauhof dabei auf Beschwerden von Bürgern. Und bislang entsorgte er die Abfälle stillschweigend und kostenlos.

Nachdem sich die Fälle in der letzten Zeit aber häuften, bekommen die Müllsünder ab sofort eine Rechnung über die entstandenen Kosten zugeschickt: „Je nach Aufwand sind da zwei Mann plus Fahrzeug mehrere Stunden beschäftigt, bis alles auf der Deponie abgeladen ist“, sagt Gerd Rudolf. „Da können dann schon mal 300 bis 500 Euro Kosten zusammen kommen.“

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Bei der Abrechnung beruft sich die Stadt auf die Räum- und Streupflichtsatzung.

Anders als viele annehmen, bezieht sich diese nämlich nicht nur auf Schnee und Eis: Vielmehr sind Anlieger generell dazu verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus in einem sauberen Zustand zu halten.

Zunächst wird Hausbesitzer benachrichtigt

Und dazu gehört auch, dass er nicht als Lagerstätte für Müll missbraucht wird. Wenn also künftig illegale Sperrmüllberge bemerkt werden, wird der Hausbesitzer von der Stadt zunächst benachrichtigt. Er oder die Mieter des Hauses haben dann noch die Möglichkeit, den Müll selbst zu entfernen.

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Geschieht dies nicht, wendet die Stadt das an, was im Amtsdeutsch „Ersatzvornahme“ heißt. Sprich: Sie räumt den Müll fort und schickt den Urhebern die Rechnung. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Betrag auf alle Parteien gleichmäßig aufgeteilt.

Ein Abholtermin kommt günstiger

Wer sich diesen Ärger und die damit verbundenen Kosten ersparen will, lässt den Sperrmüll legal abholen.

Und das ist nicht nur einfach, sondern auch gratis – die Kosten sind nämlich in den normalen Abfallgebühren enthalten. Und einen Abholtermin vereinbart man am besten online unter www.abfall-tuttlingen.de.