Unruhige Feiertage erlebten nicht nur die Bewohner von Neukirch, einem 1800-Einwohner-Ort am Rande des Schwarzwald-Baar-Kreises, nach dem Familiendrama kurz vor Weihnachten – auch Polizei und Staatsanwaltschaft hatten angesichts des Tötungsdelikts keine besinnlichen Stunden.
Auch wenn der 27-jährigen Sohn, dem vorgeworfen wird, seinen 61-jährigen Vater am Donnerstagabend im Streit mit einer Schusswaffe tödlich verletzt zu haben, aktuell in Untersuchungshaft sitzt, laufen die umfangreichen Ermittlungen weiterhin auf Hochtouren. Dies erklärt Oberstaatsanwalt Egon Kiefer, der seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz die Ermittlungen in diesem Fall führt, auf Anfrage unserer Redaktion.
Staatsanwaltschaft: Motiv ist noch unklar
Kiefer betont, dass das Motiv bislang noch „unklar“ ist. „Der Beschuldigte macht keine Angaben“, sagt Kiefer. Klar ist aus Sicht der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft lediglich, dass sich ein familiärer Streit zugespitzt hatte und es schließlich zur Eskalation kam.
Vorsätzliches Tötungsdelikt, aber kein Mord
Nach Angaben des Oberstaatsanwalts nehmen die Ermittlungsbehörden nach derzeitigem Stand einen Totschlag und keinen Mord an. Demnach gehen Polizei und Staatsanwaltschaft zwar von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus, allerdings liegt offensichtlich kein Mordmerkmal vor.
Ein solches Merkmal wäre beispielsweise Habgier, niedrige Beweggründe oder Heimtücke. Zum genauen Tathergang möchte sich der Oberstaatsanwalt allerdings noch nicht äußern.
Rätselraten herrscht in Neukirch derzeit auch hinsichtlich der Schusswaffe, die für die Tat genutzt wurde. Denn woher sie stammt oder auch wie der Sohn an diese gelangen konnte, ist für viele nicht nachvollziehbar. Auch aus dem Grund, weil – so erzählen Nachbarn – die Familienmitglieder weder im Schützenverein noch bei der Jagd aktiv waren. Der Vater sei in Bezug auf Waffen besonders kritisch gewesen.
Keine Infos zur Waffe
Was die Tatwaffe betrifft, so halten sich die Ermittlungsbehörden sehr bedeckt. „Einzelheiten zur Tatwaffe möchte ich im Moment im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen noch nicht mitteilen“, sagt Kiefer. Allerdings wird von einem Verstoß gegen das Waffengesetz ausgegangen. Demnach habe der 27-Jährige die Schusswaffe wohl weder erwerben noch besitzen dürfen.