Um 9 Uhr sollte es losgehen: Am Dienstag, 26. April, sollte das Berufungsverfahren gegen einen Hausverwalter aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vor dem Konstanzer Landgericht beginnen.
Am Montagnachmittag wurde bekannt: Wegen „Erkrankung von Verfahrensbeteiligten“ sind die vier anberaumten Termine erst einmal aufgehoben, wie Christoph Reichert, Präsident des Landgerichts Konstanz, bestätigte. Ob einer oder mehrere Verfahrensbeteiligte erkrankt sind, war am Montagnachmittag unklar.
Klar ist: Die Termine am 26. und 29. April sowie am 3. und 10. Mai finden damit nicht statt. Wann mit neuen Verhandlungsterminen zu rechnen ist, ist derzeit offen. Die sechste Strafkammer des Landgerichts, zuständig für den Fall des Hausverwalters, sei sehr eng terminiert, so Christoph Reichert. Neue Termine für ein Verfahrens mit so vielen Beteiligten zu finden, sei daher nicht einfach.
Knapp 20 Zeugen werden geladen
An den Verhandlungstagen sollten knapp 20 Zeugen gehört werden. Der Hausverwalter – im Hauptberuf Finanzbeamter beim Finanzamt Villingen – war im Juni vergangenen Jahres vor dem Villinger Amtsgericht zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil waren sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.
Er hatte nach Überzeugung des Gerichts mehrere Wohneigentümergemeinschaften um mindestens 600.000 Euro erleichtert. Er war deshalb wegen Untreue in 90 Fällen, falscher Versicherung an Eides statt und Subventionsbetrug verurteilt worden. Im Dezember wurde gegen den heute 61-Jährigen außerdem ein Insolvenzverfahren eröffnet. Den entsprechenden Antrag sollen nach Informationen des SÜDKURIER die Finanzämter Villingen und Rottweil gestellt haben.