Sie gehen in Pflegeheimen ein und aus und sorgen dafür, dass deren betagte Bewohner sich wohlfühlen: Friseure, Fußpflegerinnen oder auch Masseure. Was aber, wenn die Dienstleister nicht nur Wohlgefühl, sondern womöglich auch Covid-19 ins Haus bringen?
Ausgenommen von der Impfpflicht
Für diese „körpernahen Dienstleistungen“ gibt es bislang keine Impfpflicht. Anders als für die Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitsbereich. Egal, ob im Krankenhaus oder Pflegeheim tätig, ob Physiotherapeut oder Notfallsanitäterin: Zum Stichtag 15. März müssen die Beschäftigten den Nachweise über Impfung oder Genesung erbringen – oder aber auch ein medizinisches Zeugnis, warum sie eben nicht geimpft werden können.
Erst testen lassen, dann hereinkommen
In der Seniorenresidenz am Kaiserring seien sowohl die ins Haus kommenden Fußpflegerinnen als auch Friseure geimpft oder geboostert, sagt Heimleiter Paul Lubina. „Alle, die unsere Einrichtung betreten, müssen sich außerdem unabhängig vom Impfstatus zuerst testen lassen“, sagt er.
Physiotherapie nur im Bewohnerzimmer
Das gelte auch für einen ungeimpften Physiotherapeuten. Die Behandlung durch ihn werde von einigen Senioren ausdrücklich gewünscht, müsse dann aber im jeweiligen Bewohnerzimmer stattfinden.
Lubina ist die maximale Sicherheit von Personal und Bewohnern wichtig. „Ich fahre nachts ja auch nicht ohne Licht Auto“, sagt er. Als die Zahlen so extrem hoch waren, habe es vereinzelt positive Tests gegeben. „Zur Zeit haben wir keinen Fall und ich hoffe natürlich, dass es so bleibt.“
„Aktuell kommen zu uns keine externen Dienstleister, die nicht geimpft sind.“Günter Reichert, Geschäftsführer Spitalfonds Villingen
Im Villinger Heilig-Geist-Spital stellt sich das Problem aktuell nicht, sagt Spitalfonds-Geschäftsführer Günter Reichert. „Aktuell kommen zu uns keine externen Dienstleister, die nicht geimpft sind“, sagt er auf SÜDKURIER-Anfrage. Alle, die ins Haus kämen, seien mindestens zweifach geimpft oder geboostert. Das habe man auch nicht extra abfragen müssen; die Dienstleister hätten die Nachweise von sich aus vorgelegt. „So können wir einen gewissen Schutz für Bewohner und Personal gewährleisten.“
Hinzu kommt: „Jeder, der das Haus betritt, muss einen Schnelltest machen.“ Dieser werde von eigens geschulten Mitarbeitern vorgenommen. Bislang sieht Reichert das Spittel für die aktuelle Omikron-Welle gut gerüstet. „Hoffen wir, dass es so bleibt.“ Mit dem hauseigenen Hygienekonzept und der Teststrategie sei man in den vergangenen Monaten sehr gut gefahren.
Die Impfquote liege bei den Mitarbeitern bei über 90 Prozent; von den 87 Bewohnern hätten sich sieben gegen eine Impfung entschieden.
Im Pflegeheim St. Lioba werden externe Dienstleister wie Besucher behandelt, sagt Caritas-Geschäftsführer Michael Stöffelmaier. Das heißt: Ein Schnelltest ist Pflicht. Ob und in welchem Umfang die Dienstleister geimpft seien, könne er nicht sagen.
Test nicht älter als sechs Stunden
Nach der aktuellen Corona-Verordnung von Donnerstag, 13. Januar, darf der Schnelltest nicht älter als sechs Stunden sein. Die Besucher des Hauses dürfte das wenig betreffen, da Lioba-Mitarbeiter die Tests vornehmen. „Natürlich nicht rund um die Uhr, sondern zu festen Zeiten“, so Stöffelmaier.

Aktuell sei die Lage im Haus ruhig. „Omikron scheint Gott sei Dank noch nicht angekommen zu sein“, sagt der Caritas-Geschäftsführer. Die Teststrategie habe sich bewährt und etabliert. Anfängliche Diskussionen über Sinnhaftigkeit der Schnelltests hätten sich gelegt. „Anfangs war das oft schwierig“, sagt Michael Stöffelmaier. Selbst mit Ärzten habe man diese Diskussion teils führen müssen.
Sollte die Omikron-Welle über den Kreis hereinschwappen, sieht sich die Caritas so weit als möglich gerüstet. „Wir haben beispielsweise Prioritätenlisten erstellt, welche Dienstleistungen wir erhalten und welche wir im Zweifelsfall reduzieren, weil das Personal anderweitig gebraucht wird“, erklärt Stöffelmaier. Höchste Priorität hätten dabei die stationär gepflegten Bewohner. Ambulante Angebote wie etwa Tagespflege könnten daher bei Bedarf zugunsten der stationären Pflege eingeschränkt werden.