„Autofahrer behindern und beleidigen sich auf der Autobahn“ – so war die Polizeimeldung des Polizeipräsidiums Konstanz vom 19. Januar überschrieben. Es ging darin um einen Vorfall auf der A81 bei Schwenningen. Der Fahrer eines Erlkönigs (so werden Prototypen von Autos genannt, die meist mit einer bunten Folie beklebt sind, in diesem Fall ein Mercedes) hatte über mehrere Kilometer die linke Spur blockiert, weil ein hinter ihm fahrender Autofahrer ihn mit Lichthupe zum Überholen aufgefordert hatte.
Die Polizei hat gegen den Mercedes-Fahrer Ermittlungen wegen Nötigung im Straßenverkehr aufgenommen. Was genau heißt das und wie geht es dann weiter?
Der Fall liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft, erklärt Jörg Kluge, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz. Nötigung sei grundsätzlich ein Straftatbestand und münde in einer Strafanzeige.
Die Staatsanwaltschaft werde nun prüfen, so Kluge, ob schon mehrere Vergehen gegen den 28-jährigen Erlkönig-Fahrer vorliegen. Ist dies der Fall, kann auch ein Führerscheinentzug die Folge sein. Grundsätzlich reicht das Strafmaß beim Straftatbestand der Nötigung von Geldstrafe bis Freiheitsentzug, sagt Kluge.
Der Fall ist auch sicher kein Einzelfall. So etwas komme immer wieder vor, sagt Kluge. Betont aber: „Nicht speziell von Erlkönig-Fahrern.“ Die solle man der Stelle auf keinen Fall unter Generalverdacht stellen. Kluge sagt: „Immer wieder gibt es das, dass Leute sich als Moralapostel aufführen.“
Und sind das denn in der Regel mehr Männer als Frauen, Herr Kluge? Kluge lacht. Da müsste er jetzt, um eine verifizierbare Aussage machen zu können, in die Statistik schauen. Aber rein vom Bauchgefühl, sagt er: „Ich denke schon.“