Lang waren die Gesichter beim OB und im Gemeinderat, als im November durchsickerte: Für den geplanten Neubau des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen ist im neuen Doppelhaushalt des Landes für 2025/26 kein Geld eingeplant.
Nachdem der Landtagsabgeordnete Frank Bonath (FDP) Anfang November diesbezüglich Alarm geschlagen hatte, gab es auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche mit der Landesregierung. Und siehe da: Ein bisschen was könnte doch noch gehen.
Projekt ist nicht finanziert
Klar ist: Die ursprünglichen Hoffnungen der Stadt, dass der Bau eines neuen Amtsgerichts auf dem alten Tonhallengelände bis 2028 realisiert werden kann, haben sich zerschlagen.
Die grün-schwarze Landesregierung hat es nicht geschafft, das Projekt, dessen Kosten auf 47 Millionen Euro geschätzt werden, im aktuellen Haushalt im erforderlichen Umfang zu finanzieren.


Die Aussicht, dass der Neubau auf die lange Bank geschoben werden könnte, löste angesichts des großen Erneuerungsbedarfs bei den Verantwortlichen der Stadt und des Amtsgerichts Befürchtungen aus. Die Leitung des Amtsgerichts hatte Ende 2024 daher die Landtags- und Bundestagsabgeordnete eingeladen, um den Politikern die Dringlichkeit des Vorhabens nachdrücklich zu erläutern.
Was die Landesregierung anbieten kann
Bei den Haushaltsberatungen zum Jahresende im Stuttgarter Landtag wurde das Thema daher von verschiedenen Seiten aus VS erneut an die Landesregierung herangetragen.
Am Ball war auch der Landtagsabgeordnete Frank Bonath aus Villingen, seines Zeichens haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Die Landesregierung, so berichtet Bonath jetzt auf SÜDKURIER-Nachfrage, habe immerhin in Aussicht gestellt, dass das Projekt zumindest auf kleiner Flamme 2025 und 2026 weiterentwickelt werden könne.
Der Trick dabei: Die Landesregierung kann über Beträge bis zu einer Höhe von sechs Millionen Euro im Zuge ihrer laufenden Verwaltungstätigkeit verfügen, auch wenn es um Maßnahmen geht, die nicht per Beschluss des Landtags in den Haushaltsplan aufgenommen wurden.
Das Land könnte das Grundstück kaufen
Mit diesem finanziellen Spielraum, so wurde Bonath seitens der Ministerialverwaltung in Aussicht gestellt, könnte die weitere Planung des Gerichts-Neubaus vorangetrieben werden.
Weitere Möglichkeit: Das Land könnte mit der Stadt einen Vertrag zum Erwerb des Baugrundstücks in Villingen besiegeln, beziehungsweise das Grundstück auf dem alten Tonhallengelände bereits kaufen.
Aus Sicht von Bonath wäre der Grundstückskauf eine gute Möglichkeit, „um für das Neubauprojekt mehr Verbindlichkeit zu schaffen“. Damit könnte eine Projektunterbrechung in den Jahren 2025 und 2026 vermieden werden.

Bislang nur mündliche Zusagen
Allerdings, so verdeutlichte der Abgeordnete, seien dies bislang lediglich mündliche Zusagen und Vorschläge aus Stuttgart. „Wir müssen jetzt schauen, dass wir diesen Prozess am Laufen halten und die Sache nicht wieder Schublade verschwindet“, betont er.
OB spricht mit Justizministerin
Oberbürgermeister Jürgen Roth war ebenfalls in dieser Angelegenheit aktiv und hat unter anderem mit der Justizministerin des Landes, Marion Gentges, gesprochen.

Bei diesem Gespräch, so bestätigte Roths Pressesprecherin Madlen Falke, wurde ebenfalls die Möglichkeit erörtert, finanzielle Mittel bis zur Obergrenze von sechs Millionen Euro für den Gerichts-Neubau zu aktivieren.
„Unser Ziel ist es, dass die Planungen in der Weise vorangebracht werden, damit das Land die Maßnahme mit dem nächsten Haushaltsplan 2027/28 beginnen kann“, erklärte die Rathaus-Sprecherin. Die Stadt gehe davon aus, dass die Detailplanungen ohnehin mindestens noch ein Jahr in Anspruch nehmen werden.