Tennis: Corona-Regeln müssen sein, aber die Auslegung und Umsetzung ist bisweilen Interpretationssache. Oder doch nicht? Bei den Tennissportlern stellt sich derzeit die Frage, ob und wie Training in den Tennishallen stattfinden kann. Darf in der Tennishalle jeder Platz nur mit jeweils zwei Spielern belegt sein oder darf nur auf einem Platz in der Halle ein Einzeltraining mit zwei Sportlern stattfinden?

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Der Badische und der Württembergische Tennisverband gaben hinsichtlich der neuen Corona-Regeln der Landesregierung unterschiedliche Bestimmungen für ihre Vereine und Mitglieder heraus. Das war jedenfalls der Stand bis zum heutigen Dienstagnachmittag. Während in Württemberg auf jedem Platz in einer Tennishalle ein Einzeltraining stattfinden könnte, dürfen in Baden nur zwei Personen in der kompletten Halle anwesend sein. Mittlerweile ist aber zu hören, dass die Württemberger sich dem rigideren Kurs der Badener anschließen würden.

Die Änderung in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde am Montagabend publiziert. Zu finden ist sie in der sog. FAQ-Corona-Verordnung des Landes vom 2. November. FAQ steht dabei für „Frequently Asked Questions“, also häufig gestellte Fragen zu Corona-Regeln. Darin heißt es: „Unabhängig davon, wie viele Räume vorhanden sind, darf in geschlossenen Räumen wie einer Sportschule, einem Fitnessstudio oder einer Tennishalle nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts trainiert werden.“ Die komplette Tennishalle wird also als dieselbe Sportstätte definiert, auf der sich insgesamt nur zwei Personen aufhalten dürfen.

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In einer Stellungnahme versichert Stefan Bitenc, der Präsident des Badischen Tennisverbands, dass die Landesregierung bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden sei und eine erneute Abänderung der Definition „Sportstätte“ angestrebt werden soll, so dass wieder zwei Personen pro Tennisplatz aktiv sein dürfen. Bitenc macht aber auch deutlich, dass bis zu einer Antwort die Regelung gilt, dass pro Halle maximal zwei Personen Tennis spielen dürfen, es sei denn, alle Personen gehören demselben Haushalt an.

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Unsere Regionalsport-Redaktion hat sich bei den Ordnungsämtern unserer Region informiert, wie bis zu einer eventuellen Abänderung des umstrittenen Passus die entsprechende Regel umgesetzt bzw. kontrolliert werden soll. Dabei wurde deutlich, dass dies noch unterschiedlich beurteilt und gehandhabt werden soll.

Streng am Wortlaut der FAQ orientieren will sich das Ordnungsamt der Gemeinde Lauchringen. Zwei Spieler sollen nur gleichzeitig in der Lauchringer Tennishalle aktiv sein. Ordnungsamt-Leiterin Michaela Gmelin sieht in der neuen Verordnung der Landesregierung keinen Interpretationsspielraum. Auch der Sinn der strengeren neuen Regel sei durchaus gegeben. „Spielen sechs Spieler in der Halle, gibt es spätestens in der Dusche Probleme mit der Abstandsregel“, sagt Michaela Gmelin.

Wie aber vom Tiengener Tennistrainer Christoph Back zu erfahren war, seien die Duschen in der Lauchringer Halle ohnehin abgeschlossen. Nachvollziehen könne er die seit Montagabend verschärften Bestimmungen nicht.

Tristesse pur: Die meisten Plätze in den Tennishallen müssen vorerst leer bleiben.
Tristesse pur: Die meisten Plätze in den Tennishallen müssen vorerst leer bleiben. | Bild: Welte, Gerd

Am heutigen Nachmittag legte sich auch das Ordnungsamt der Stadt Waldshut-Tiengen fest, wie die neuen Bestimmungen in der Tennishalle Tiengen, deren Inhaber wie in Lauchringen Dino Sprovieri ist, umgesetzt werden sollen. Amtsleiter Ralph Albrecht erklärte, dass die komplette Halle dieselbe Sportstätte sei. Das bedeutet: In Tiengen dürfen – wie in Lauchringen – nur zwei Personen auf einen der vier Plätze. Wenn auf jedem Platz gespielt werden würde, wäre eine Limitierung der Kontakte nicht möglich, so die Begründung des Amtsleiters.

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In der Tennishalle Hinkelmann im Schöpfebachweg in Bad Säckingen wurden nach der verschärften Corona-Verordnung dagegen andere Absprachen getroffen. So hat sich Muriel Schwerdtner, die Leiterin des Rechts-und Ordnungsamtes der Stadt Bad Säckingen, mit Halleninhaber Marco Hinkelmann darauf geeinigt, von den drei Plätzen in der Halle den mittleren zu sperren. „Auf den beiden äußeren Plätzen dürfen jeweils zwei Personen spielen“, sagt die Amtsleiterin. „Die FAQ ändern sich ständig, sind auch nicht genau die Buchstaben des Gesetzes. Wir haben uns deswegen für den Kompromiss entschieden, zwei von drei Plätzen zu belegen. Das ist für mich ein vertretbarer Weg“, so Muriel Schwerdtner.

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Und wie sieht es in Rheinfelden aus? Frank Gerspach, der Leiter des Ordnungsamts der Stadt, kann noch keine Maßregel ausgeben, wie die Tennishalle des TC Rheinfelden belegt werden darf. Gerspach: „Die FAQ der Corona-Verordnungen ändern sich immer wieder. Wir machen uns Gedanken, wie sie umzusetzen sind und wollen die Umsetzung dann auch kontrollieren.“

In unserer Region gibt es also unterschiedliche Auslegungen der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern gibt es andere Verordnungen mit einer Vielfalt von Varianten. Das Land Niedersachsen ist großzügig, lässt Tennisspieler für Einzel auf jeden Platz in einer Halle. Im benachbarten Nordrhein-Westfalen darf Tennis dagegen nur noch im Freien gespielt werden und die Hallen bleiben komplett gesperrt.