Der Notruf über eine Explosion an der Schulstraße in Nussbaumen, Kanton Aargau, ist am Donnerstag, 13. Juni, kurz vor 19 Uhr abgesetzt worden. Die Einsatzkräfte rückten laut einer Mitteilung des Mediensprechers der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau umgehend mit einem Großaufgebot aus.
Gemäß dem bisherigen Ermittlungsstand der Kriminaltechnik und der Forensik ging die Explosion von einem Raum in der Tiefgarage aus, in dem sich auch die beiden Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls aufhielten. Dort hatten sie eine große Menge illegal aus dem Ausland importiertes Feuerwerk gelagert. Die derzeitigen Ermittlungsergebnisse zeigen auf, dass sich die verstorbenen Männer intensiv für Pyrotechnik begeisterten und sogar Selbstfabrikate herzustellen versuchten, obwohl sie dazu nicht ausgebildet waren. Für den Import in die Schweiz als auch für die Handhabung sind eine Bewilligung und spezielle Fachkenntnisse notwendig.
Kettenreaktion nach missglückten Experimenten
Am 13. Juni, so vermutet die zuständige Staatsanwaltschaft, entzündeten sich die Stoffe bei diesen Versuchen ungewollt. „Im Anschluss ist von einer Kettenreaktion mit der großen Menge von Pyrotechnik im Raum auszugehen“, kann der Pressemeldung entnommen werden. Bei der ungeplanten Verbrennung des vielen Feuerwerks entstand Gas, das sich im geschlossenen Raum nicht weiter ausbreiten konnte, bis sich der Druck schließlich schlagartig entlud.
Der bei der Explosion entstandene Feuerball, die Hitze und mutmaßlich auch Reste des Feuerwerks sorgten beim Entweichen für mehrere Brände und richteten in der Umgebung großen Schaden an. Bei den Unfall-Opfern handelt es sich um zwei Männer im Alter von 43 und 24 Jahren. Sie verstarben noch am Unfallort.
Die vorläufigen Auswertungen deuten auf falschen Umgang und Lagerung hin. Die Ermittler gehen von einem unbeabsichtigten Fehlverhalten mit den gefährlichen Stoffen aus, das in einem verhängnisvollen Unfall endete. Es existieren keine Hinweise auf ein Sprengstoffdelikt, terroristische Hintergründe oder ein vorsätzliches Vorgehen.
Ein Mann vorübergehend festgenommen
Im Verlauf des 13. Junis trat ein 33-jähriger Mann an die Einsatzkräfte heran und teilte mit, ebenfalls zu den Mietern des Hobbyraumes zu gehören. Er wurde vorübergehend festgenommen, um eine mögliche Vernichtung von Beweismitteln zu verhindern. Nachdem die entsprechenden Beweise gesichert waren, wurde er von der Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Noch steht aus, inwieweit der Mann an der Gefährdung beteiligt war.