„Wer viel redet, hat nichts zu sagen“: Mit diesem Satz hatte Staatsanwalt Beat Richner auf das Plädoyer des Verteidigers in seiner Gegenrede gekontert. Richner sollte recht behalten. Das Bezirksgericht Baden hat den 49-jährigen Beschuldigten einstimmig wegen Mordes an seiner 41-jährigen Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Dieser machte dabei einen ernüchterten Eindruck. Richner hatte 18 Jahre gefordert, Peter dagegen acht Jahre wegen Totschlags. Der Verteidiger hatte allerdings aufgrund der Indizien einen schweren Stand. Das Urteil überraschte nicht.

Familie lebte gut situiert

Der 49-Jährige und seine Ehefrau wuchsen teilweise in der Schweiz auf und wurden eingebürgert. Er hat albanisch-nordmazedonische, die Frau hatte kosovo-albanische Wurzeln. Sie heirateten 2015 und lebten mit ihren zwei Söhnen in einem Einfamilienhaus in einem gut situierten Quartier von Bergdietikon. Zum Tötungsdelikt kam es im September 2022. Beim Tatablauf stützte sich die Staatsanwaltschaft auf das Geständnis des Ehemanns. Dieses sei glaubhaft, befand das Gericht.

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Laut dem Beschuldigten hatte er in der Tatnacht im Badezimmer auf dem Handy seiner Frau ein Bild gesehen, das sie und ihren Liebhaber beim Oralverkehr zeigte. Erst dadurch habe er von der Affäre erfahren. Das sei wie ein „Stromschlag“ für ihn gewesen. Es kam zum Streit, zum gemeinsamen Sturz in die halbvolle Badewanne. Im Affekt habe er sie ertränkt.

Er wusste „sehr wohl“ von der Affäre

Der Beschuldigte habe aber „sehr wohl gewusst, dass seine Ehefrau eine außereheliche Beziehung hatte“, sagte Gerichtspräsident Christian Bolleter in der Urteilsbegründung und verwies auf Zeugenaussagen. Er sprach von einer besonders skrupellosen Tat, von egoistischen Beweggründen, Rache und einer Kränkung als Motiven.

Die Ehefrau habe die Meinung ihres Mannes stets sehr geschätzt. Dann sei die Ehe in eine große Krise geraten, wobei der 49-Jährige auch dies bestritten hatte. Er habe sich gekränkt gefühlt, weil seine Frau nicht mehr zu ihm, sondern zu einem anderen Mann aufgeschaut habe. Er habe sie auch für die Affäre bestrafen wollen.

„Ihre Frau erlitt einen äußert qualvollen Tod. Sie hat versucht, sich zu wehren, hatte aber keine Chance.“ Das Unterwasserdrücken sei nicht von kurzer Dauer gewesen. Auch sein Verhalten nach der Tat sei als besonders skrupellos zu werten. So habe er nicht sofort versucht, seine Frau doch noch zu retten. Stattdessen habe er den Föhn in die Badewanne geworfen und falsche Spuren gelegt. Die Rettungskräfte gingen von einem Suizid oder Unfall aus.

Keine Zweifel am Gutachten des Psychiaters

Strafmildernd würdigt das Gericht das Geständnis des Beschuldigten sowie seine Einsicht und Reue. Keinen Zweifel hatte das Gericht am psychiatrischen Gutachten. Der Psychiater hatte einen Affekt ausgeschlossen, der Verteidiger das Gutachten heftig kritisiert.

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Den beiden Söhnen sprach das Gericht eine Genugtuung von je 60.000 Franken zu. Der Beschuldigte muss außerdem den Eltern der Verstorbenen je 25.000 Franken sowie ihrer Schwester und ihrem Bruder je 15.000 Franken als Genugtuung zahlen. Der Bruder hatte die Verstorbene als einen „Stern“ bezeichnet. Richter Bolleter nahm das auf, als er zum Beschuldigten sagte: „Ihre Ehefrau war ein Stern – Sie haben ihn ausgelöscht.“

Staatsanwalt Beat Richner reagierte zufrieden auf das Urteil. Am Mordurteil hatte er keine Zweifel, wie er dieser Zeitung sagte. „Die Indizien, die von der Polizei und der Untersuchungsbehörde zusammengetragen worden sind, waren stark. Das ließ keinen anderen Schluss zu.“ Verteidiger Bernhard Peter verzichtete auf eine Stellungnahme.

Sie war ein Vorbild für Kosovarinnen

Der Prozess erhielt von Schweizer Medien einige Aufmerksamkeit. Das Tötungsdelikt hatte in der albanischen Community im Kosovo und in der Schweiz für Aufsehen gesorgt. Denn das Todesopfer war eine moderne Familien- und erfolgreiche Geschäftsfrau. Damit stand sie im Kontrast zum konservativen Familienbild – und zum negativen Bild über straffällige Kosovo-Albaner.

Die Ehefrau übernahm in den letzten Jahren der Ehe die Rolle der Ernährerin. Ihr Mann hatte während Corona seine Stelle gekündigt und sich um die beiden Söhne, den Haushalt und Finanzielles gekümmert. Sie war Lehrbeauftragte an der Universität St. Gallen und hatte durch Medienauftritte eine gewisse Prominenz erhalten. Der Ehemann hatte sich während des Prozesses immer wieder vom traditionellen Familienbild abgegrenzt. Er habe mit seiner Ehefrau eine moderne Ehe geführt. Er würdige auch den Erfolg seiner Frau. Auf das Urteil hatte dies allerdings keinen Einfluss.

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Der Autor ist Redakteur bei der „Aargauer Zeitung“. Dort ist der Beitrag auch zuerst erschienen.