Essen kochen und sich nicht darauf konzentrieren, kann fürchterlich schiefgehen. Das zeigte sich am Donnerstag, 23. November, wieder einmal bei einem Brand in einem Einfamilienhaus in Kreuzlingen.
Wie die Kantonspolizei Thurgau mitteilte, ging kurz vor 13 Uhr bei der Kantonalen Notrufzentrale die Meldung ein, dass es in einem Gebäude am Krebsbachweg im Süden der Konstanzer Nachbarstadt brenne. Die Feuerwehr Kreuzlingen war rasch vor Ort und löschte den Brand in der Küche. Die Bewohnerin hatte sich rechtzeitig in Sicherheit gebracht.
Nach den ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei hatte sie eine Pfanne mit Öl auf dem Herd vergessen. Der Schaden ist mehrere tausend Franken hoch.
Erst am 18. November hatte eine Frau in einem Mehrfamilienhaus in der Radolfzeller Straße in Konstanz das Essen auf dem eingeschalteten Herd stehen gelassen und war dann eingeschlafen. Der Topf qualmte so stark, dass der Rauchmelder auslöste. Ein älteres Ehepaar aus der Wohnung darunter, das die Mieterin weckte und die Feuerwehr ins Haus ließ, musste wegen des eingeatmeten Rauchs vom Rettungsdienst versorgt werden.
Weiterer Fall Ende Oktober
Schon Ende Oktober war das Gleiche in der Berliner Straße in Konstanz passiert: Auch hier war es einem aufmerksamen Nachbarn zu verdanken, dass es nicht zur Tragödie kam. Er weckte den 60-jährigen Mieter, der Essen aufgesetzt hatte und anschließend eingeschlummert war. Trotzdem entstanden bei dem Brand rund 15.000 Euro Schaden.
Mit einer Gebührenrechnung der Feuerwehr müssen die fahrlässigen Verursacher solcher Brände in der Regel nicht rechnen, wie der Konstanzer Feuerwehrsprecher Fabian Daltoe sagt. Es handele sich um einen Rettungseinsatz, der ja nicht mutwillig ausgelöst wurde.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung hat Daltoe ebenfalls parat: „Wenn jemand nicht mehr in seine Wohnung reinkommt, aber Essen auf dem Herd stehen hat und deswegen die Feuerwehr anruft, kostet der Einsatz nichts.“ Ist der Topf auf der eingeschalteten Herdplatte aber nur ein Vorwand gewesen, um sich den Schlüsseldienst zu sparen, bekomme der Anrufer sehr wohl eine Gebührenrechnung.
Pragmatische Lösung auch im Thurgau
Das Thurgauer Gesetz über den Feuerschutz schreibt vor, dass solche Einsätze der Feuerwehr auch im Konstanzer Nachbarkanton unentgeltlich sind – wenn es sich um eine Ursache handelt, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Dazu gehören Brände. Außerdem heißt es: „Wer den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht (...), haftet für die Kosten und die Schäden, die daraus entstehen.“
Abhängig ist die Entscheidung in solchen Fällen laut Feuerwehrinspektor Christian Lenski von der Gebäudeversicherung Thurgau aber davon, ob der Verursacher des Brandes rechtskräftig verurteilt wird. Und selbst dann schauen Lenski und seine Kollegen noch auf die finanzielle Situation des Schuldigen. „Einem Millionär würden wir schon sagen, der soll das bezahlen.“ Bei einem Sozialfall „binden wir uns das selbst ans Bein“.