„Mein Mandant hat das Urteil akzeptiert und verzichtet auf Rechtsmittel“, schreibt Rechtsanwalt Urs Gronenberg, der den Angeklagten im Fall des getöteten Wildcampers nahe Jestetten verteidigte. Nach seinem Kenntnisstand hätten außerdem weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenkläger Revision eingelegt.
Johannes Daun, Vizepräsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen, bestätigt: „Das Urteil ist rechtskräftig.“ 13 Jahre Freiheitsstrafe sieht das Urteil des Landgerichts für den Angeklagten Deniss M. vor.
M. ist lettischer „Nichtbürger“
Laut eigenem Geständnis hat der im vergangenen Sommer ein 31 Jahre altes Opfer aus St. Gallen an einer Badestelle nahe Jestetten mit einem massiven Holzscheit erschlagen. Details blieben bis zuletzt ungeklärt. Beim Täter handelt es sich um einen Mann, der aus Lettland stammt, dort aber als Nichtbürger gilt.
Solche „Nichtbürger-Pässe“ sind eine Besonderheit des baltischen Staates. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991 hat das Land seine russischsprachige Minderheit nicht eingebürgert. Zwar gelten diese Menschen im Land nicht als Staatenlose, die Vereinten Nationen sehen die lettischen Nichtbürger aber genau als solche an.
In Deutschland hinter Gitter
Von der Vollstreckung der deutschen Freiheitsstrafe kann nach Angaben von Gronenberg abgesehen werden, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert wird oder wenn ein Teil der Strafe bereits verbüßt ist, mindestens aber die Hälfte. „Kehrt der Verurteilte dann zurück, kann die Vollstreckung nachgeholt werden“, erklärt der Strafverteidiger auf Anfrage.
Deniss M. werde seine Haftstrafe allerdings hier in Deutschland hinter Gittern verbringen. Und danach? „Ich gehe davon aus, dass Herr M. aufgrund der Tatbegehung eine ausländerrechtliche Ausweisungsverfügung und eine Sperre für die Wiedereinreise erhalten wird“, ergänzt Gronenberg. Er muss also das Land verlassen und darf danach nicht mehr wieder einreisen.