Es ist das vorerst letzte Mal, dass Justizbeamte Denis M. in den Saal des Landgerichts Waldshut-Tiengen bringen. Auf dem Gesicht des 39-jährigen Angeklagten zeigt sich ein leichtes Lächeln, während er in Fußfesseln an seinen Platz läuft.
Laut eigenem Geständnis hat er im vergangenen Sommer ein 31 Jahre altes Opfer aus St. Gallen an einer Badestelle nahe Jestetten mit einem massiven Holzscheit erschlagen. Details blieben bis zuletzt ungeklärt.
Urteil und Begründung des Landgerichts
Es war der neunte Verhandlungstag, an dem Richter Martin Hauser jetzt das Urteil der Kammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen sprach. Gemeinsam mit zwei weiteren, hauptamtlichen Richterkollegen und zwei Schöffinnen kam er zu diesem Ergebnis. Zuvor hatten am achten Verhandlungstag die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Nebenkläger ihre Plädoyers abgegeben.
Richter Martin Hauser verkündet pünktlich um 16 Uhr das Urteil: Denis M. muss wegen Totschlags für 13 Jahre hinter Gitter. Außerdem muss er sämtliche Auslagen und die Verfahrenskosten übernehmen. Die Vorstrafe des Angeklagten – er hatte in seiner Heimat einen Mord begangen – sei bei der Urteilsfindung „massiv ins Gewicht gefallen.“ Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre gefordert, die Verteidigung maximal 11 Jahre und sechs Monate.
Geständnis hätte es gar nicht gebraucht
Der 39-Jährige hatte die Tat noch am achten Verhandlungstag vollumfänglich gestanden. „Aber auch ohne dieses wären wir zum gleichen Ergebnis gekommen“, so Hauser. Zu erdrückend sei die Beweislast gewesen, die sich durch die aufwendigen Ermittlungen ergeben habe. „Sie ließen keinen Zweifel am Ergebnis offen.“
Der Kammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen hätten die nahtlosen Bewegungsprofile des Opfers und des Angeklagten vorgelegen, „die sich unheilvoller weise aufeinander zubewegten.“ Der Richter rekonstruierte anschließend, wie auch schon die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, den Tattag in seiner Begründung. Und dennoch: Ein Mordmerkmal konnte die Kammer nicht finden.
Die letzten Worte vor dem Landgericht
„Lange Rede kurzer Sinn“, sagt Richter Martin Hauser gegen Ende hin. „Es gab jedenfalls eine massive Gewalteinwirkung und keine Anzeichen für Notwehr des Angeklagten.“ Es sei eine verstörende Tat, eine sinnlose Tat gewesen. Der Jurist habe volles Verständnis für die Empfindlichkeiten der Angehörigen, die damit noch länger leben müssten.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beantragen.