Die Beteiligung Tarifbeschäftigter und außertariflicher Angestellter der ZF Friedrichshafen am Unternehmenserfolg wird auf eine neue Grundlage gestellt. Unternehmen und Gesamtbetriebsrat hätten sich „auf ein langfristiges Modell für eine Beteiligung der Tarifmitarbeiter am Unternehmenserfolg verständigt“, teilte ZF mit.

Dieses beruhe auf denselben wirtschaftlichen Kennzahlen, die auch herangezogen werden, um die erfolgsabhängigen variablen Gehaltsbestandteile der außertariflichen ZF-Mitarbeiter zu errechnen. Damit gebe es eine „gemeinsame Grundlage“ auf der alle ZF-Beschäftigten vom Unternehmenserfolg profitieren könnten, sagte ein ZF-Sprecher dem SÜDKURIER.

ATler und Tarifler gleichgestellt – aber nur bei der Bonus-Systematik

Die ZF-Tarifbeschäftigten erhalten bislang und auch künftig ein fixes Tarifgehalt. Erwirtschaftet das Unternehmen Gewinn und zahlt Dividenden an die Eigner, wird zudem eine Erfolgsprämie ausbezahlt. Für 2021 summiere sich diese Prämie auf 1100 Euro für die Tarifbeschäftigten, wie ZF mitteilte. Die Treueprämie von 15 Euro pro Jahr ist laut Unternehmen künftig nicht mehr in dem Gehaltsbonus inbegriffen, sondern wird getrennt ausbezahlt.

Das Werk des Autozulieferers ZF Friedrichshafen in Mecklenburg-Vorpommern, in der Stadt Laage. Die neue Regelung gilt für alle deutschen ...
Das Werk des Autozulieferers ZF Friedrichshafen in Mecklenburg-Vorpommern, in der Stadt Laage. Die neue Regelung gilt für alle deutschen Tarifbeschäftigten. | Bild: Bernd Wüstneck, dpa

Bei außertariflich Beschäftigten der ZF enthält das Gehalt einen variablen Entgeltbestandteil, der das Jahreseinkommen mal nach oben, mal nach unten verändern kann – je nach Erreichung bestimmter Kennzahlen. Eine extra Erfolgsbeteiligung wie ihre Tarif-Kollegen erhalten sie nicht.

Mehr flexibles Arbeiten nötig

Zudem haben sich Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat auf weitergehende Flexibilisierungsmaßnahmen geeinigt, wie ZF mittteilte. Grund sei eine „deutlich zunehmende Schwankungsbreite der Kundennachfrage“. Die Standorte sollen nun mehr selbst entscheiden können, wie sie auf zunehmende oder wegbrechende Aufträge reagieren. Grundsätzlich kämen dafür etwa eine größere Schwankungsbreite der Arbeitszeitkonten, ein größerer Anteil von Zeitarbeit oder mehr oder weniger Ferienjobber in Frage, so der ZF-Sprecher.

Die Regelungen greifen ab diesem Jahr, werden aber nach Angaben des ZF-Sprechers erst 2023 gehaltswirksam.