Viele Beschäftigte können sich laut einer Forsa-Umfrage vorstellen, ihren Arbeitgeber zu wechseln. Doch wer kündigen will, sollte einiges beachten. Wir klären auf, welche Fristen wichtig sind.

Welche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer gelten

Wie lang ist meine Kündigungsfrist? Wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist, gelten die im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen vorrangig. Laut der IHK Hochrhein-Bodensee können gesetzliche Kündigungsfristen durch den Tarifvertrag verlängert oder verkürzt werden.

Falls weder im Arbeits- noch im Tarifvertrag eigene Regelungen festgehalten sind, gilt für Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß Paragraf 622 BGB. Diese Frist beträgt vier Wochen zum 15. Kalendertag oder zum Ende eines Kalendermonats. Während der bis zu sechsmonatigen Probezeit beträgt die beidseitige Kündigungsfrist zwei Wochen.

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An diese Kündigungsfristen müssen sich Arbeitgeber halten

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt Paragraf 622 die Kündigungsfristen, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Um Arbeitnehmer zu schützen, gelten unterschiedliche Kündigungsfristen – je nachdem, wie lange sie bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren:

  • Ein Monat zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat.
  • Zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis fünf Jahre bestanden hat.
  • Vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis zehn Jahre bestanden hat.
  • Sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis 15 Jahre bestanden hat.
Die Länge von Kündigungsfristen kann variieren – je nachdem, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand.
Die Länge von Kündigungsfristen kann variieren – je nachdem, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand. | Bild: Christin Klose/dpa

Der Zeitpunkt der Kündigung ist entscheidend

Wichtig ist, dass die Kündigung erst mit ihrem Zugang wirksam ist. Damit gemeint ist der Zeitpunkt, an dem die andere Partei das Kündigungsschreiben erhält.

Beendet beispielsweise ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, gilt die Kündigung erst dann, wenn der Arbeitgeber das Schreiben entgegennimmt und nicht, wenn es abgeschickt wurde. Vergessen Sie nicht: Nur eine schriftliche Kündigung ist rechtskräftig.

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Wann muss die Kündigung zugestellt werden?

Der Tag des Zugangs selbst wird bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mitgerechnet. Es zählt erst der darauffolgende Tag. Sonn- und Feiertage werden als normale Tage mitgezählt.

Ist es möglich, ein Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung zu beenden?

Ja. Wer seinen Job schon vor Ablauf der Kündigungsfrist wechseln möchte, sollte mit seinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag sprechen. Auf diese Weise kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden und die Kündigungsfrist entfällt.

Was Sie bei einer Krankschreibung beachten müssen, erfahren Sie hier.

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