Im Bodenseekreis gilt auf bestimmten öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen ab Mittwoch, 22. Dezember ein Alkohol- und Feuerwerksverbot. Das teilt das Landratsamt mit. Zusätzlich gilt in diesen Bereichen an Silvester (31. Dezember, 15 Uhr bis 1. Januar, 9 Uhr) ein Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen.
Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung
Die Behörde hat dazu einer Pressemitteilung zufolge eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Orte und Bereiche, an denen diese Verbote gelten, seien in Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden festgelegt worden. Betroffen seien 51 Flächen in zwölf Gemeinden des Landkreises.
Mit der Allgemeinverfügung gemäß Paragraf 17b Absatz eins bis drei der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg solle die erhöhte Übertragungsgefahr des Coronavirus minimiert werden, „die typischerweise beim gemeinsamen Feiern, Trinken und Böllern am Jahresende zu erwarten ist“, schreibt das Landratsamt in seinem Pressetext. Demnach sollen die Regelungen spätestens am 9. Januar außer Kraft treten oder wenn zuvor in Baden-Württemberg die Alarmstufe II aufgehoben werden sollte.
Auf diesen Flächen gelten die Verbote
Bermatingen
- Bahnhof, Grundschule und öffentlicher Spielplatz Bermatingen: Gesamter Bereich zwischen Bahnlinie, Ahausener Straße und Schulstraße, im Norden begrenzt durch die Bahnhofstraße
- Außengelände der Begegnungsstätte Mesnerhaus, Schulstraße 16
- Skaterplatz Bermatingen
Eriskirch
- Öffentlicher Platz und Freifläche „Neue Mitte Eriskirch“ zwischen der Greuther Straße, Kreisverkehrsplatz und Lindauer Straße, im Osten begrenzt durch die bestehende Bebauung
- Skater-Anlage und Bolzplatz an der Lindauer Straße hinter der Sporthalle
- Schulgelände der Irisschule, Mariabrunnstraße 14
- Grillhütte mit Freigelände am Aspenweg
- Freier Seezugang mit Strand-Grillplatz und Aussichtsplattform auf der Nordseite des Strandbades Eriskirch
Friedrichshafen
- Haldenbergkapelle Ailingen; ausgenommen ist der Höhlerhof im Umkreis von 100 Metern um das Hauptgebäude
- Freizeitgelände Weilermühle
- Riedlepark: begrenzt im Norden durch Straße „Am Sportpark“, begrenzt im Süden durch Margaretenstraße, begrenzt im Westen durch Colsmanstraße, begrenzt im Osten durch Siedlung „Am Riedlewald“
- Fildenplatz bis Freizeitgelände Alter Campingplatz/MTU Werk 2
- Uferbereich und Innenstadt: Begrenzt im Norden durch Lindauer Straße, Eckenerstraße, Friedrichstraße, begrenzt im Süden durch den Bodensee, begrenzt im Westen durch die Olgastraße/Werastraße, begrenzt im Osten durch die Lindauer Straße/Zweite Aussichtsplattform im Eriskircher Ried
Ausgenommen sind „konzessionierte Flächen ansässiger Gastronomiebetriebe“, informiert das Landratsamt.
Hagnau
- Wilhelmshöhe
- an der Strandbadstraße
- Uferpark zwischen Seestraße und Strandweg inklusive Torkelgelände und Konzertplatz
- Ufer- und Landbereich entlang der Meersburger Straße bis zum Westhafen inklusive des Bereichs der Schiffslandestelle
Langenargen
- Untere Seestraße, DLRG-Strand/Seewiesen im Sand
- Marktplatz, Uferanlagen, Bouleplatz und Schlosspark
- Obere Seestraße, Uferanlagen
- Malerecke
Markdorf (nur Alkohol- und Feuerwerksverbot)
- Grillhütte Schweppenen nordöstlich von Markdorf an der K7750
- Wasserhochbehälter nördlich von Möggenweiler
- Bahnhofsgelände und Bahnsteig
- Fläche zwischen Bahnhofsgebäude, Parkplatz neben dem Bahnhof und Eisenbahnstraße, begrenzt durch Eisenbahnstraße, Parkplatz neben dem Bahnhof, Bahnsteig, Bahnhofsgebäude und Kiosk neben dem Bahnhof (inklusive Gehweg vor und auf beiden Seiten des Kiosks)
- Stadtpark am Weiher
- Pestalozzischule
- Jakob-Gretser-Schule
- Trendsportanlage in der Ensisheimer Straße (westlich vom Bildungszentrum)
Meckenbeuren
- Oskar-von-Miller-Platz
- Bahnhofsplatz
Meersburg
- Stadtgarten, Uferpromenade
- Bundesbahnhafen einschließlich Mole, Unterstadtstraße
- Dr.-Moll-Platz, Stettener Straße
- Schlossplatz
Neukirch
- Schulhof, Schulstraße 6 (vorderer und hinterer Schulhof)
- Platz und Mehrzweckhalle mit Freiflächen und Tiefgarage, Schulstraße 17
- Marktplatz zwischen Rathaus und Teba-Gebäude, Kirchstraße 7
Stetten
- Bereich Dorfplatz: Abgrenzung nordöstlich Kirchstraße, südwestlich Schulstraße, nordwestlich Friedhof, südöstlich Schulstraße 20
- Bereich Grillplatz: Abgrenzung Haslacherweg im Süden, Flurstück 190 im Westen, Teilbereich Flurstück 191 (Beachvolleyballplatz und Bolzplatz) angrenzend an Privatweg, nördlich angrenzend an Flurstück Gartencenter Schupp
- Bodenseeufer/Naturstrand: Abgrenzung nordöstlich Seestraße, nordwestlich Gemarkungsgrenze Stadt Meersburg, südöstlich Gemarkungsgrenze Gemeinde Hagnau sowie durch den Bodensee
Tettnang
- Schlosspark – Neues Schloss Tettnang – Montfortplatz 1
- Kernstadtbereich mit Bärenplatz, Karlstraße, Montfortstraße, Schulstraße, Schlossstraße, Grabenstraße, Storchenstraße
Überlingen
- Seepromenade aus Richtung Westen ab Gondelehafen über Landungsplatz bis Mantelhafen
- Grünanlage Mantelkopf (zwischen Mantelhafen und Seestraße)
- Zentraler Omnibusbahnhof und Bahnhof Mitte (Bereich zwischen Wiestorstraße und Schlachthausstraße)
- Schulgelände Wiestorschule
- Schulcampus Überlingen (Gymnasium, Realschule, berufliche Schulen) zwischen St.-Johann-Straße, Rauensteinstraße, Obertorstraße, Untere St.-Leonhard-Straße, Johann-Kraus-Straße
- Stadtgarten zwischen Bahnhofstraße, Breitlestraße und Kneippweg
- Bereich „Zum Gallerturm“ (Aussichtsfläche beim Gallerturm) einschließlich Bereich „Uhlandhöhe“
- Uferpark ab dem Bahnhof Therme bis nach der Silvester-Kapelle