Ab Montag, 19. April, sollen wieder alle Schüler in ihre Klassenräume zurückkehren dürfen, sagt die Politik. Dabei hatte es noch in der Karwoche geheißen, dass es Präsenzunterricht nach den Osterferien nur für die Abschlussklassen gäbe. Das ist die Nachricht, die Roger Brand, stellvertretender Schulleiter des Gymnasiums am Markdorfer Bildungszentrum, auch am Karfreitag auf die Internetseite der Schule gestellt hatte.

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Die Klassen sollen wieder geteilt werden

Stattdessen soll am Montag nun jedoch wieder der „Wechselbetrieb“ beginnen. Das bedeutet, dass die Klassen geteilt werden. Der eine Teil darf eine Woche in die Schule. Der andere bleibt zu Hause und bekommt Online-Unterricht, wozu auch regelmäßige Videokonferenzen gehören. Von denen wiederum Realschulrektorin Veronika Elflein, die Leiterin des Schulverbunds am BZM, den Eltern ihrer Schüler jüngst in einem Brief gleich drei am Tag versprochen hat.

Sorgt für Kritik: Wöchentlicher statt täglicher Wechsel

Elflein bedauert ebenso wie ihre Kollegin, Gymnasialdirektorin Diana Amann, dass die Kultusverwaltung den Schulen keinen täglichen Wechsel gestatte. Stattdessen wechseln die Schüler jetzt im Wochen-Rhythmus, was mit längeren Abwesensheitsphasen verbunden sei. Phasen, die nicht allen Schülern gut bekämen, weiß die Rektorin.

Schulverbundleiterin Veronika Elflein verspricht ihren Schülern Videokonferenzen zur Lernbegleitung.
Schulverbundleiterin Veronika Elflein verspricht ihren Schülern Videokonferenzen zur Lernbegleitung. | Bild: Jörg Büsche

Um mögliche Defizite frühzeitig abzufedern, bietet die Schule je Klasse zwei wöchentliche Videosprechstunden an, in denen über das Heimlernpensum gesprochen wird. „Wir wollen so verhindern, dass die Schüler zu Hause abhängen“, erklärt Veronika Elflein. Unterricht auf der Lernplattform gibt es übrigens in allen Fächern. Doch wird der Video-Unterricht dadurch begrenzt, dass die Lehrkräfte ja bereits durch den Präsenzunterricht gebunden seien.

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Ministerium spricht von „indirekter Testpflicht“

Werden in dieser Woche noch Schnelltests für die Abschlussschüler ausgegeben, damit sie sich daheim auf Corona testen können, so soll ab Montag, 19. April, dann eine „indirekte Testpflicht“ bestehen. Sie greift jedoch erst bei einem Inzidenzwert von über 100, nicht vorher und sie wird in der Schule umgesetzt, was wiederum das Einverständnis der Eltern erfordert.

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Stimmen die Erziehungsberechtigten dem Corona-Selbsttest nicht zu, so darf der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und bleibt aufs Onlineangebot angewiesen.

Hält den Wochen-Rhythmus beim Wechselunterricht für die weniger gute Lösung: Gymnasialdirektorin Diana Amann.
Hält den Wochen-Rhythmus beim Wechselunterricht für die weniger gute Lösung: Gymnasialdirektorin Diana Amann. | Bild: Jörg Büsche

„Von diesem Zutritts- und Teilnahmeverbot“, so heißt es in den vom Gymnasium den Eltern bereitgestellten Informationen des Kultusministeriums, „sind lediglich Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die an Zwischen- und Abschlussprüfungen oder an für die Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen teilnehmen.“ Vorgesehen seien zwei Tests pro Woche. Vorgenommen werden sie von durch die Schule bestimmtes Personal, heißt es weiter in dem Schreiben des Ministeriums.