Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Waldshuter Kreistag, Martin Albers, konkretisierte gestern seine Aussagen zum Bad Säckinger Gesundheitscampus. In Bad Säckingen waren seine Äußerungen im Gesundheitsausschuss des Kreistages vom Montag teilweise als ein „Zurückrudern“ vom November-Beschluss aufgenommen worden. Gegenüber unserer Zeitung sagte Albers: „Nein, ich rudere nicht zurück.“ Im Gegenteil, er fordere eine Garantie für die Finanzierung des Bad Säckinger Gesundheitscampus über die kommenden drei Jahre. Albers erinnerte an den November-Beschluss: „Die Zusage des Kreistages steht.“
- Was hatte das Missverständnis ausgelöst? Martin Albers hatte am Montag im Gesundheitsausschuss des Kreistages die Einplanung von Geldern fürs kommende Haushaltsjahr kritisiert. Dahinter stehe aber keinesfalls eine Abkehr vom Gesundheitscampus, sagte Albers gestern gegenüber dem SÜDKURIER. Im Gegenteil habe er die Aufteilung der für Bad Säckingen vorgesehenen 12,3 Millionen Euro kritisiert.
- In welcher Form will Landrat Martin Kistler die Gelder aufteilen? Die eigentlich in diesem Jahr für die Sanierung des Bad Säckinger Spitals vorgesehenen 12,3 Millionen Euro will Kistler im Kreishaushalt 2018 so aufteilen: nur noch 7,3 für Bad Säckingen, fünf Millionen für die Ertüchtigung des Spitals Waldshut. Albers bezeichnete diese Absicht als „unglücklich“. Der Kreistag habe im November-Beschluss die Gelder für Bad Säckingen garantiert.
- Wie sieht nun der konkrete Vorschlag von Albers aus? Der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion schlägt vor, die komplette Investitionssumme für den Bad Säckinger Gesundheitscampus (25 Millionen) als „Brutto-Ansatz“ in die Finanzplanung des Landkreises für die nächsten drei Jahre aufzunehmen. Brutto-Ansatz bedeutet, dass der Landkreis für die gesamt-Summe geradesteht – dies, zumal derzeit noch unklar sei, mit welchem Ergebnis die Trennungsverhandlungen mit der Stadt Waldshut-Tiengen enden. Die Differenz zwischen den derzeit in Rede stehenden rund 12 Millionen und den 25 Millionen sei als Zuschuss vom Land, der Stadt Waldshut-Tiengen oder als Kreditaufnahme darzustellen. Die auf drei Jahre verteilten Gelder für Bad Säckingen seien mit einer Verpflichtungsermächtigung abzusichern, so Albers.
- Was ist eine Verpflichtungsermächtigung? Zur Erklärung: Eine Verpflichtungsermächtigung ist ein haushaltsrechtliches Instrument, mit dem in diesem Fall der Kreistag den Landrat und seine Verwaltung ermächtigt, finanzielle Verpflichtungen über mehrere Haushaltsjahre hinaus einzugehen. Damit bestünde eine finanzielle Absicherung für das Projekt Gesundgeitscampus, so Albers.
- In welchem zeitlichen Rahmen sieht Albers die Umsetzung des Gesundheitscampus? Der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Albers geht davon aus, dass die konkrete Planung die nächsten Monate in Anspruch nehmen werde. Noch sei etwa eine der Kardinalfragen unklar: Abriss des Bad Säckinger Spitals und Neubau? Oder ist eine Sanierung machbar? Mit Planung, Ausschreibung (eventuell europaweit) und Auftragsvergabe erwartet er den Beginn von konkreten Arbeiten bestenfalls im Herbst des Jahres 2018.
Was passiert nach der Schließung?
- Der Notarztstandort im Bad Säckinger Krankenhaus ist über den Jahreswechsel hinaus gesichert. Das sagte gestern Peter Hofmeister, Vorsitzender des DRK-Kreisverbandes Säckingen, gegenüber unserer Zeitung. Danach wird der Notarztstandort, der bislang am Krankenhaus Bad Säckingen angedockt war, auch nach der Schließung zum 31. Dezember im Spitalgebäude bleiben. Hofmeister begrüßte, dass es zu dieser Lösung gekommen sei, die auf jeden Fall bis mindestens 31. März 2018 Bestand haben werde. Ebenso werde bis dahin der Landeplatz für den Rettungshubschrauber beim Spital mit Flutlichtanlage funktionsfähig gehalten.
- Alternativen zum Notarztstandort im Spital sind aus Hofmeisters Sicht schwierig. Der Idee eines Umzuges des Notarztes ins Rot-Kreuz-Heim in den Weihermatten erteilte Hofmeister eine Abfuhr. Das sei aus Platzgründen völlig ausgeschlossen.
- Die Arztpraxen im Spital: Die Arztpraxen im Krankenhaus Bad Säckingen werden nach der Schließung vorerst in den Räumlichkeiten des Spitals bleiben. Das teilte Arzt Trudbert Layher von der kardiologischen Gemeinschaftspraxis Layher/Sinn mit. Die Praxis habe die Option, bis Ende 2018 zu bleiben, so Layher. Das gilt im Übrigen auch für den Spital-Standort der gynäkologischen Gemeinschaftspraxis Hummerl/Neuhauser, wie Arzt Hellmund Neuhauser bestätigte. Auch die Notfallpraxis der kassenärztlichen Vereinigung bleibt fürs Erste im Spital. Der weitere Verbleib über 2018 hinaus beziehungsweise die Teilnahme am Gesundheitscampus hänge vom Verlauf der weiteren Gespräche ab, sagte Layher.