Mit dem neuen Bad Säckinger Gewerbegebiet „Gettnauer Boden“ geht es jetzt weiter. Demnächst kann die Stadt mit Interessenten in konkrete Verhandlungen gehen. Denn am kommenden Montag will der Gemeinderat den Bebauungsplan beschließen. Dann herrscht Rechtssicherheit.

Einer der bisher bekannten Interessenten ist das Unternehmen Confiserie Mutter aus Obersäckingen. Die Firma will expandieren und in der Gettnau eine große Produktion mit Verkostung bauen. Firmenchef Rafael Mutter hatte seinen Hut schon früh in den Ring geworfen.

Hier entsteht das Gewerbegebiet Gettnauer Boden.
Hier entsteht das Gewerbegebiet Gettnauer Boden. | Bild: Kerstan, Stefanie

Nach Kritik jetzt doch Einigung möglich?

Allerdings waren Mutters Pläne im vergangenen Jahr nicht von allen mit Gegenbliebe aufgenommen worden. Vor allem die Absicht, auch einen Teilbereich für Verkauf und Gastronomie einzuplanen, stieß gerade bei der Bad Säckinger CDU auf Widerstand. Nach Gesprächen zwischen Mutter und der Stadt habe man sich aber mittlerweile angenähert, sagte Guhl. Eine vertragliche Einigung gebe es aber nicht.

Tür für weitere Bewerber steht noch offen

Denn bislang sei keinem der Interessenten eine verbindliche Zusagen gemacht worden, machte Bürgermeister Alexander Guhl klar. Die Tür für Bewerber sei deshalb nach wie vor offen.

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„Die Stadt hat keinen Zeitdruck, zu verkaufen“, sagt Guhl. Wichtiger sei es sowohl für Gemeinderat als auch für die Stadtverwaltung, dass die Gewerbebetriebe „passen“.

Stadt will nichts überstürzen

Was das bedeutet, hätten Gemeinderat und Rathaus in einem Vergabekatalog festgelegt. Im Grundsatz gehe es da um Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze, Wertigkeit, Innovation, Gewerbesteuerstärke. Die Gettnau sei ein reines Gewerbegebiet, so der Bürgermeister, deshalb wolle die Stadt dort keine Betriebe, die auch in Mischgebieten ansiedeln könnten. „Wir werden uns Zeit lassen, wir müssen nicht um jeden Preis verkaufen.“

Die Lage des Gewerbegebietes an der B518 und nahe der schweizerischen Grenze/Zoll ist aus Guhl Sicht gerade im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr vorteilhaft. Da nun bald ein gültiger Bebauungsplan vorliegt, erwartet er weitere Interessenten.

Wieviele Betriebe können auf der Gettnau ansiedeln?

Das Gewerbegebiet hat eine Größe von 4,25 Hektar. Planspiele gehen laut Guhl von sieben bis acht Parzellen aus. Aber da sei die Stadt völlig offen. „Es hängt auch vom Bedarf des Bewerbers ab“, so Guhl, „wenn wir drei große Firmen kriegen, die unseren Vorstellungen entsprechen, dann ist das auch in Ordnung.“ Der Preis für den Quadratmeter liegt bei 120 Euro. In Summe plant die Stadt mit Einnahme von rund fünf Millionen Euro.

Das Gewerbegebiet wird nicht sofort erschlossen. „Zunächst steht die Vermarktung der Grundstücke an“, so Guhl. Sinnvollerweise gehe man erst an die Erschließung, wenn klar ist, wie die Fläche parzelliert wird.

Das verbietet und erlaubt der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Gettnauer Boden schließt Einzelhandel aus. Diese Regelung wird zum Schutze der Innenstadt getroffen. Allerdings gibt es für Produktionsbetriebe eine Ausnahme, informiert Rainer Koller, stellvertretender Leiter des Baurechtsamtes Bad Säckingen. Erlaubt sind danach Verkaufsstellen in kleiner Größe. Die Bedingung: Die verkauften Waren müssen mit dem Produktions- oder Handwerksbetrieb verbunden sein. Außerdem muss die Verkaufsfläche eine untergeordnete Rolle spielen und darf maximal 100 Quadratmeter betragen. Damit würde man wohl der Planung von Confiserie Mutter entgegen kommen.

Kein grundsätzliches Verbot von Gastrobetrieben

Das ursprünglich geforderte Verbot für Gastrobetrieben steht laut Koller nicht im Bebauungsplan. Denn ein Gastro-Verbot ist rechtlich offenbar nicht einfach zu begründen. Thomas Burmeister, Rechtsberater der Stadt, hatte dem Gemeinderat im Zuge des Verfahrens geraten, von einem solchen Gastro-Verbot die Finger zu lassen.

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht machte klar, dass die städtische Argumentation „doch eher dünn“ sei und Konkurrenzschutz kein Grund für ein Gastro-Verbot sei. Laut Koller riet der Verwaltungsrechtler der Stadt, weitergehende Regelungen lieber zivilrechtlich zu steuern. Das habe die Stadt als Eigentümerin aller Grundstücke in der Hand.

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