Notwendiger Gesundheitsschutz oder grüne Ideologie? Am Vorschlag, auf der Bundesstraße 34 im Bad Säckinger Stadtgebiet eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern einzuführen, scheiden sich die Geister. Mit relativ knapper Mehrheit von elf zu sieben Stimmen stimmte der Bad Säckinger Gemeinderat am Montagabend der Offenlage des Lärmaktionsplans zu, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B34 in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr vorsieht. Außerdem soll das Tempolimit auf der Alten Basler Straße auf den gesamten Straßenzug von Schulhausstraße bis zum Bahnübergang Waldshuter Straße ausgeweitet werden – und zwar ganztags.

Das Tempolimit an der Basler Straße soll auf den gesamten Straßenzug zwischen Zollkreisel und Bahnübergang Waldshuter Straße ausgeweitet ...
Das Tempolimit an der Basler Straße soll auf den gesamten Straßenzug zwischen Zollkreisel und Bahnübergang Waldshuter Straße ausgeweitet werden. | Bild: Mario Wössner

Beschlossen ist das Tempolimit mit der Entscheidung im Gemeinderat allerdings noch lange nicht. Zunächst wird der Lärmaktionsplan für einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser Frist können Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange Einwände vorbringen, die anschließend wieder im Gemeinderat diskutiert werden. Erst dann fällt die finale Entscheidung über die Tempobeschränkungen.

Warum ist ein Lärmaktionsplan notwendig?

Nach einer EU-Richtlinie gehört ein Lärmaktionsplan zur Pflicht jeder Gemeinde, um die Gesundheit seiner Einwohner zu schützen. Anhand von Verkehrszählungen wird von einem Gutachter regelmäßig die Lärmbelastung errechnet – und bei Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Die Ergebnisse, die Gutachter Alexander Colloseus schon im Vorjahr errechnete, sind eindeutig und alarmierend: An der B34 in Bad Säckingen errechnete er für 1173 Anwohner eine dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte von 60 Dezibel am Tag und 50 in der Nacht. Betroffene Gemeinden sind dann verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte sie ein betroffener Bürger einklagen.

Gibt es noch andere Lärmschutzmaßnahmen?

Das Problem: Klassische Lärmschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände sind im Stadtgebiet nicht möglich. Der Einbau von Flüsterasphalt wurde bei der Straßensanierung 2017 versäumt und kann erst mittelfristig wieder eine Lösung sein. Ganz zu Schweigen von einer Entlastung der Ortsdurchfahrt durch eine A98, die nicht vor dem nächsten Jahrzehnt kommen wird. Bleibt als effektivste, schnellste und günstigste Maßnahme lediglich ein 30-Tempo-Limit entlang der B34. Diesen Weg gingen auch die Städte Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen sowie die Gemeinde Schwörstadt.

Was bringt Tempo 30 – und was spricht dagegen?

Laut Gutacher Alexander Colosseus senkt ein Tempolimit den Lärmpegel merklich um etwa 2,6 Dezibel. Insbesondere in den sensiblen Nachstunden werden damit die Anwohner geschützt. „Die Zahl der Betroffenen sinkt von 1173 auf 927, so Colosseus. Von der Temporeduzierung würden sogar über 2600 Anwohner profitieren. Vorbehalte gegen eine Tempo-30-Regelung auf der B34 hatte im vergangenen Jahr die Feuerwehr vorgebracht, da sich dadurch die Einsatzbereitschaft verzögern könnte. Während Einsatzfahrten im Notfall nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gebunden sind, gilt für die Anfahrt der Feuerwehrleute zum Gerätehaus in Obersäckingen die Straßenverkehrsordnung. Mit der Begrenzung des Tempolimits auf die Nachtstunden wurde diesem Einwand nun Rechnung getragen.

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Was sagen die Stadträte?

Grünen-Fraktionssprecherin Ruth Cremer-Ricken plädierte im Sinne eines Gesundheitsschutzes der Anwohner für Tempo 30 auf der B34 – und zwar rund um die Uhr. Dies könne auch den besonders lauten Stop-and-Go-Verkehr verringern: „Die Schwankungen der Geschwindigkeit werden gemindert, der Verkehr läuft dann flüssiger“, meint Cremer-Ricken. Für Feuerwehrleute sei das Gerätehaus auch über anderes Strecken, wie beispielsweise die Ludwig-Herr-Straße, zu erreichen.

„Wir werden Tempo 30 nicht zustimmen“, sagte dagegen Michael Maier für die CDU-Fraktion. Auch wenn er die Belastung der Anwohner bedaure, sieht er die Geschwindigkeitsbegrenzung als eine weitere Verkehrsschikane. Ein Tempolimit müsste auch effektiv kontrolliert werden, ein einziges Messgerät reiche dazu sicher nicht aus.

Fred Thelen (Freie Wähler) bemängelte, dass der Gemeinderat keine Gestaltungsfreiheit und keinen Ermessensspielraum habe, „Warum unterhalten wir uns darüber, wenn es gesetzlich vorgegeben ist?“, so Thelen.

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