Ein Energiepaket möchte die Stadt Bonndorf schnüren. Das Thema sei komplex, äußerte sich Bürgermeister Marlon Jost auf Anfrage, und gehe übers reine Einsparen hinaus. Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung von der Energieagentur Südwest über Machbares informiert. Angedacht ist die Erstellung eines Fahrplans und Maßnahmenkatalogs. Darüber hinaus gibt es ein Treffen auf Ebene der Verwaltung, des Bildungszentrums (BZB) und des Seniorenheims.
Die Energiesparverordnung des Bundes tangiert das private wie auch öffentliche Leben. Die Verordnung ist seit diesem Monat in Kraft und soll dazu beitragen, Energie einzusparen. Zwar gelte die jetzt in Kraft getretene Energiesparverordnung lediglich ein halbes Jahr, so Marlon Jost, für Bonndorf bleibe das Thema allerdings eine Daueraufgabe.
Verwaltungsziel sei es, mit der Energieagentur Südwest, eine raumübergreifende Einrichtung der Landkreise Lörrach und Waldshut, zusammenzuarbeiten, bestätigte Marlon Jost. Dem Gemeinderat Bonndorf werde in der Sitzung am 12. September die Arbeitsweise der Energieagentur vorgestellt. Das Gremium werde dann über einen möglichen Vertragsabschluss entscheiden. Sollte dieser zustande kommen, werde ein kommunaler Maßnahmenkatalog und ein Fahrplan in Energiefragen erstellt. Dadurch sei es möglich, Fördermittel zu beantragen.
Bei einem Treffen der Leitungsebenen der Ämter, des Bauhofs, des kommunalen Integrationsmanagements, Vertretern des Bildungszentrums Bonndorf und des Senioren- und Altenpflegeheims am 8. September gehe es in einem ersten Schritt um Sensibilisierung fürs Energiesparen.
Geplant sei, eine regelmäßige Energieberatung für Bürger im Rathaus zu integrieren. Auch Vereine sollen ins Boot geholt werden, um das Sparpotential bei der Nutzung von öffentlichen Gebäuden auszuschöpfen. „Alle sollen zum Sparen animiert werden.“
Marlon Jost spannt das Energiethema weit über die Frage des Sparens hinaus. Es gehe um mehr: Energiemanagement, Windkraft- und Freiflächenanlagen, eine Verkehrsentwicklungsplanung. Beim vorrangig zu behandelnden Aspekt Energiemanagement rückten zunächst Maßnahmen in den Fokus, die ohne Investitionen angegangen werden können – etwa richtiges Raumlüften, persönliche Licht- und Heizungsregelung –, sowie solche, die Geld kosten – etwa energetische Modernisierung von Gebäuden. Bauamtsmitarbeiterin Nicole Di Candia, die das kommunale Energiemanagement bearbeitet, werde Verbrauchsdaten der öffentlichen Gebäude erfassen.
In weiteren Schritten möchte die Verwaltung die Nutzung regenerativer Energie unter die Lupe nehmen. Auf ökologischer Energieschiene fahren öffentliche Gebäude der Kernstadt ja bereits durch die beiden Nahwärmenetze der solarcomlex AG. Positiv steht Marlon Jost den Plänen zum Bau von fünf Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Bonndorf und Grafenhausen gegenüber. Wichtig sei, Freiflächenanlagen (Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und Grünland) zu thematisieren.
Pläne für Verkehrsentwicklung
In eine Verkehrsentwicklungsplanung der Kernstadt, bei der es grob gesagt um Mobilität, Verkehrsführung und Emissionen (Lärm, Abgase) gehe, habe Bonndorf bereits 50.000 Euro investiert, so Marlon Jost.
Für Susanne Spachholz, Vorsitzende des Handels- und Gewerbevereins Bonndorf, ist die jetzige Energiesparverordnung für die heimische Geschäftswelt kein zentrales Thema. Nächtliche Außenleuchtreklame gebe es ihres Wissens nach in der Stadt ohnehin kaum. Geschäfte mit klimatisierten Räumen ließen sich an einer Hand abzählen und befolgten das Schließgebot der Türen sicherlich. Letztlich stelle sich eine weitere Frage: „Wer soll die Vorgaben kontrollieren?“
Energiesparverordnung
- Die Energiesparverordnung der Bundesregierung definiert Vorgaben zum Energieverbrauch. Hintergrund ist die Energieknappheit aufgrund des Ukraine-Kriegs. Vorgegeben wird (auszugsweise):
- Öffentlicher Bereich: Raumtemperatur bei überwiegend sitzender Tätigkeit maximal 19 Grad, bei mittelschwerer Arbeit 16 Grad, bei schwerer Arbeit 12 Grad. Flure und Foyers sollen nicht mehr beheizt werden (gilt nicht etwa für Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheime). Zum Händewaschen kaltes Wasser nutzen. Denkmäler und Gebäude dürfen aus repräsentativen Zwecken nicht mehr angestrahlt werden. Weihnachtsbeleuchtung ist zugelassen.
- Mieter können die Raumtemperaturen in ihren Wohnungen freiwillig absenken, wenn vertraglich eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist, die höher liegt als sie zum Schutz der Wohnung vor Schäden erforderlich wäre.