Die Grundsteuer soll gerechter werden: Was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, beschäftigt nun so ziemlich jeden – Eigentümer, Finanzämter, Kommunen. Alle müssen sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Einer von ihnen ist Stefan Schlachter, Kämmerer im Rathaus Dogern. Nicht nur beruflich hat er mit der Grundsteuer zu tun, sondern auch privat. Schlachter wohnt in einer Nachbargemeinde und hat dort vor 30 Jahren ein Haus gekauft. „Obwohl das Haus in den vergangenen 30 Jahren enorm an Wert gewonnen hat, ist die Grundsteuer immer gleich geblieben.“
Ein kleines Beispiel, das sich aber auch größere Einheiten anwenden lässt. „Es gibt Stadtteile, in denen wollte früher keiner wohnen“, blickt Schlachter über Dogern hinaus. Obwohl diese Stadtteile sich entwickelt hätten und nun gefragte Wohngegenden wären, habe dies keine Auswirkungen auf die Grundsteuer gehabt.

Eine Tatsache, an der das Bundesverfassungsgericht angesetzt hat und der Gesetzgeber handeln musste. Zwar wird die Grundsteuer neu berechnet, doch eine Bedingung gibt es: Kommunen, die eine Steuerungsmöglichkeit über den Hebesatz haben, dürfen nicht von der Neuberechnung profitieren. Heißt: Im Haushalt sollte der gleiche Betrag stehen, wie vor der Reform.
Für wen ändert sich bei der Grundsteuer-Reform was?
Bei Dogern heißt das – obwohl der Hebesatz von 350 auf 520 von Hundert erhöht wurde, dass die Einnahmen durch die Grundsteuer nicht wirklich steigen. Nur durch die Anpassung des Hebesatzes war es möglich, dass nicht plötzlich die Grundsteuer-Einnahmen drastisch wegbrechen. Mit neuem Hebesatz heißt das: Mit der alten Grundsteuer hat die Dogern 451.200 Euro pro Jahr und mit der Neuen sind es 452.800 Euro.
Die Gewinner der Grundsteuer-Reform
Für die Gemeinde ändert sich also finanziell wenig – für den einzelnen Grundstücksbesitzer allerdings schon. „50 Prozent der Fläche in Dogern ist Wohnbau. Aber 43 Prozent der Einnahmen aus der Grundsteuer sind bislang auf die Grundstücke der Geschäfte entfallen“, erklärt Schlachter. Hier kommt es zu einer deutlichen Verschiebung. Die Steuerdifferenz bei den Geschäftsgrundstücken – in Dogern sind es 32 Stück – beträgt 43,7 Prozent. Lagen vor der Reform die Einnahmen hier bei 194.300 Euro, sind es jetzt nur noch 103.800 Euro.
Die Verlierer der Grundsteuer-Reform
In Summe werden die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mietwohnungen mehr belastet. Bei den Einfamilienhäusern – in Dogern mit 677 Stück der größte Anteil – steigt die Grundsteuer um 22,5 Prozent. Noch deutlicher wirkt es sich bei den 127 Zweifamilienhäusern aus. Vor der Reform betrug die Grundsteuer hier 47.300 Euro, nun sind es 55,8 Prozent mehr – 73.740 Euro. Bei den Mietwohnungen erhöht sich die Grundsteuer im Durchschnitt um 18 Prozent.
Doch den deutlichsten Anstieg gibt es bei unbebautem Grundstück: Waren es vor der Reform 7.800 Euro, sind es nun 18.500 Euro – ein Anstieg um 238,6 Prozent. Und in Dogern gibt es immerhin 60 Grundstücke dieser Kategorie.
Wie trifft die Reform nun jeden Einzelnen? „Es kommt wirklich auf die individuelle Situation an und was auf dem Grundstück steht“, so der Kämmerer von Dogern. Während die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, müssen die von unbebauten Grundstücken erheblich mehr bezahlen.
Und noch etwas kann Schlachter sagen: „Die Eigentümer von alten Grundstücken, wo in den 1950er oder 1960er Jahren gebaut wurde, sind die Verlierer.“ Denn bei diesen Grundstücken sei bislang die Wertsteigerung aufgrund der alten Methode nicht nachgetragen worden. „Ob das nun wirklich gerechter ist? Die Frage kann ich nicht beantworten.“