„Sind die Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen hoch genug?“, diese Frage stand im Mittelpunkt der Diskussion des Herrischrieder Gemeinderats am Montagabend. Grund der Frage war die Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr aus dem Jahre 1990, die zum Beginn des neuen Jahres in Kraft treten wird und moderate Erhöhungen der Entschädigungen vorsieht.
Gleich zu Beginn der Beratung führte CDU-Gemeinderätin Nicole Allgaier an, dass es fraglich sei, ob die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Feuerwehr hoch genug und noch zeitgemäß seien, schließlich müsse man froh sein, dass es die Ehrenamtlichen überhaupt gäbe, betonte sie.
Zudem hinge von diesen Tätigkeiten, wie beispielsweise dem Atemgerätewart, Menschenleben ab, fügte CDU-Gemeinderat und Feuerwehrkommandant Christian Dröse an. Grünen-Gemeinderat Ulrich Gottschalk betonte, dass bei der Ausübung eines Ehrenamts das Anliegen es zu tun und nicht das Geld im Vordergrund stehen dürfe. Fraktionskollege Dirk Bürklin betonte, dass es nicht ginge, einem Ehrenamt einen Geldwert anzuhängen.
Dienst der Feuerwehr
Die Erhöhungen der Entschädigungen für den Dienst in der Feuerwehr wurden jedoch einstimmig beschlossen. Sie bewegen sich meistens im Bereich von zehn bis 100 Euro jährlich. Einzig beim Atemschutzgerätewart wurde die Entschädigung um 130 Euro angehoben. Ein Feuerwehrkommandant erhält neu 1200 Euro (bisher 1100 Euro), der erste stellvertretende Kommandant erhält zukünftig 240 Euro (220 Euro) und der zweite Stellvertreter erhält 120 Euro (110 Euro). Für die Abteilungskommandanten erhöht sich die Entschädigung von derzeit 275 Euro auf 300 Euro. Gerätewarte der Abteilung Herrischried erhalten zukünftig 240 Euro (220 Euro), die Gerätewarte der übrigen Abteilungen werden mit 120 Euro (110 Euro) entschädigt. Der Jugendfeuerwehrwart bekommt ab nächstem Jahr statt 220, 240 Euro und ein Ausbilder der Jugendfeuerwehr wird statt wie bisher mit 100, mit 120 Euro entschädigt. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag eine Entschädigung für den Verdienstausfall je volle Stunde von 18 Euro.
Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte
Auch die Satzung über die Entschädigung für allgemeinere ehrenamtliche Tätigkeiten, die erst im Mai dieses Jahres beschlossen wurde, erfuhr eine Anpassung in einigen wenigen Punkten. Ergänzt wurde der Passus über die Aufwandsentschädigung für die Gemeinderäte bei ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die zukünftig mit 45 Euro pro Tag honoriert werden.
Ebenfalls eingefügt wurde in die Satzung, die einstimmig vom Gemeinderat genehmigt wurde, der Absatz über Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen während einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Je angefangener Stunde werden nun 10 Euro vergütet.