Auch für Auslandsjestetter war das Wählen keine ganz einfache Angelegenheit. Wie im Vorfeld der Wahl bereits befürchtet, war das Zeitfenster vom Wahlantrag bis zur Wahl sehr kurz, so dass es für viele Jestetter im Ausland eine Herausforderung war, die Stimme abzugeben.
„Im Großen und Ganzen hat das Prozedere funktioniert“, sagte Ulrike Brünecke, bei der Gemeinde Jestetten für die Bundestagswahl verantwortlich, im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Allerdings sei es teilweise zu Problemen gekommen, da unter anderem die Post in Belgien gestreikt habe.
„Wir haben alle Unterlagen per Einschreiben an die Wähler geschickt“, ergänzte Brünecke. Die Post habe zugesichert, dass innerhalb Europas die Briefe spätestens nach drei Tagen ankommen würden. Offenbar gibt es aber Ländern, die eingeschriebene Briefe nicht direkt zustellen, sondern postlagernd verwahren bis sie abgeholt werden.
Brünecke verweist auf einen Fall, in dem eine Wählerin, nachdem es auf dem Postweg zu Verzögerungen gekommen war, mit dem Flugzeug angereist ist, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dennoch habe das Wählen für, in Europa lebende Wähler gut funktioniert.
Eine größere Schwierigkeit stellte das Wählen für Menschen in Übersee dar. „Bei mir hat die Briefwahl gut geklappt, allerdings nur, weil ich noch in Jestetten gemeldet bin und ich diesbezüglich direkt mit der Gemeindeverwaltung Jestetten zu tun hatte“, sagte die, zeitweise im kanadischen Grand Forks lebende Isabell Röhm.
Definitiv nicht funktioniert hat das Wählen für Noa Jávor, die sich zur Zeit in Neuseeland aufhält. Obwohl die Gemeinde die Wahlunterlagen am 6. Februar abgeschickt hat, kamen diese erst am 21. Februar in Neuseeland an. „Ich frage mich, wieso man im Ausland nicht in einem Konsulat oder der Botschaft wählen kann, wie es bei Wahlen anderer Länder auch üblich ist“, kritisierte Jávor die deutsche Praxis.

Eine andere Sache war für Ulrike Brünecke jedoch sehr auffällig. „Normalerweise haben wir in Jestetten etwa 20 Auslandsdeutsche, die Briefwahl beantragen. In diesem Jahr waren es 114 Personen“, gab sie zu wissen.
Wer wählen kann
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben, müssen einen Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen. Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland, beispielsweise während eines Urlaubs, können ihr Wahlrecht durch normale Briefwahl ausüben.
Die Bundestagswahl im Wahlkreis Waldshut können Sie hier noch einmal nachlesen.