Hochsommerliche Temperaturen haben ab sofort mitunter weitreichende Konsequenzen für das Kernkraftwerk Beznau (KKB). Laut einer Verfügung des Schweizer Bundesamts für Energie (BFE) darf das in die Aare eingeleitete Kühlwasser nicht dazu führen, dass die Fluss-Temperatur 25 Grad überschreitet. Andernfalls muss die Anlage gedrosselt oder ganz heruntergefahren werden.

Anordnung gilt ab sofort

Dies teilt die Schweizer Atomaufsichtsbehörde Ensi mit. Die Anordnung des BFE sei von der KKB-Betreiberin Axpo „sofort umzusetzen“. Nicht betroffen ist das Atomkraftwerk in Leibstadt.

Betreiber übt heftige Kritik

Die Anordnung „geht deutlich zu weit und ist nicht verhältnismäßig“, erklärt Axpo-Sprecher Antonio Sommavilla auf Anfrage unserer Zeitung. Und: „Die Betriebseinschränkung ist für Axpo nicht nachvollziehbar.“

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Im Sommer 2018 hatte die Aare beim Kernkraftwerk Beznau laut BFE die Temperatur von 25 Grad über mehrere Tage hinweg teilweise deutlich überschritten. Der Maximalwert ist in der Gewässerschutzverordnung festgelegt.

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Die jetzt getroffene Verfügung ist indes nur ein erster Schritt. Das Bundesamt hat ein Verfahren für eine Neuregelung der Kühlwassereinleitung durch die Atommeiler in Beznau eingeleitet.

Wenige Kilometer von Waldshut entfernt

Die beiden Blöcke stehen rund fünf Kilometer Luftlinie von der Waldshuter Schmittenau entfernt und haben im Unterschied zum Atomkraftwerk Leibstadt keinen Kühlturm, der die Temperatur des Kühlwassers vor Einleitung in den Rhein reduziert.

Die Gründe für die Einschränkung

Die in der Schweiz geltende Einleitungsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau stützt sich laut Mitteilung des Bundesamts für Energie auf die Verordnung über Abwassereinleitungen aus dem Jahr 1975. Im Jahr 1999 wurde diese Verordnung durch eine Gewässerschutz-Verordnung abgelöst.

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Diese lege fest, so das BFE, „dass bei der Einleitung von Kühlwasser in ein Fließgewässer die Temperatur desselben 25 Grad nicht überstiegen darf“. Sollte beispielsweise die Reaktor- oder Versorgungssicherheit gefährdet sein, könne es Ausnahmen geben.

Das sagt der KKB-Betreiber

Die Anordnung des Bundesamtes für Energie ist nach Ansicht der Axpo „eine massive Betriebseinschränkung für das KKB in Hitzeperioden“. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt Axpo-Sprecher Antonio Sommavilla weiter: „Die Axpo ist der Meinung, dass die Dringlichkeit zur Überprüfung der bestehenden Bewilligung und für die Anordnung derartiger Maßnahmen nicht gegeben ist.“

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Im Hitzesommer 2018 habe die Axpo freiwillig Maßnahmen „zur Reduktion des Wärmeeintrags“ ergriffen, die über die Auflagen in der Einleitbewilligung von 1997 hinaus gingen und das Kraftwerke auf etwa 65 Prozent der Leistung gedrosselt. Eine erfolgreiche Maßnahme, so Sommavilla: „Eine Beeinträchtigung der Aare unterhalb des Kraftwerks konnte nicht festgestellt werden.“

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Das Energieunternehmen werde die Verfügung nun im Detail prüfen und danach das weitere Vorgehen bestimmen. Abschließend sagt Antonio Sommavilla, dass durch diese Betriebseinschränkungen anderswo Kraftwerke hochgefahren würden. „Dies werden Kohle- und Gaskraftwerke in Deutschland sein, die CO2 emittieren.“

Das große Fischsterben

2018 kam es auch im Hochrhein zu einem massenhaften Fischsterben, weil die Wasser-Temperatur zu hoch waren. Noch in diesem Jahr gelten Fangbeschränkungen und -verbote für einzelne Fischarten. Besonders betroffen waren Äschen und Forellen. Im Juni dieses Jahres hatte der Kanton Schaffhausen eine Analyse Schweizer Behörden veröffentlicht, dass bei dem großen Fischsterben im Hochrhein im Hitzesommer 2018 etwa 80 bis 90 Prozent des Äschenbestands vernichtet worden seien.

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Im August vergangenen Jahres hätten fünf Tonnen verendeter Fische aus dem Rhein entsorgt werden müssen. Deshalb wurde das Fangverbot für die Rheinäsche jetzt bis zum 30. September 2020 verlängert. Im August 2018 wurde im Rhein bei Schaffhausen eine Wassertemperatur von 26,9 Grad gemessen.

Die Atomkraftwerke Beznau und Leibstadt

In der Schweiz gibt es vier Atomkraftwerke. Zwei davon in direkter Nähe zu Waldshut, Beznau und Leibstadt.

  • Beznau: Das Kernkraftwerk Beznau auf der Aareinsel bei Döttingen ist eines der ältesten der Welt. Block 1 wurde 1969, Block 2 im Jahr 1971 in Betrieb genommen. Die Leistung der beiden Druckwasserreaktoren gibt der Betreiber Axpo von jeweils 365 Megawatt an. In Summe würden rund 6000 Gigawattstunden Strom pro Jahr erzeugt. Dies entspreche etwa dem doppelten Stromverbrauch der Stadt Zürich. Das Kühlwasser wird ohne Vorkühlung direkt in die Aare gleitet.
  • Leibstadt: Das Kernkraftwerk Leibstadt (Siedewasserreaktor) wurde 1984 in Betrieb genommen und ist damit das jüngste Schweizer Atomkraftwerk. Bereits 1971 verbietet die Schweizer Regierung eine Flusswasserkühlung, da die „vielen damaligen Kernkraftwerksprojekte am Hochrhein eine Erwärmung des Rheins befürchten lassen“. Deshalb wird das Kühlwasser vor Einleitung in den Rhein in einem Kühlturm abgekühlt. Leibstadt produziert nach eigenen Angaben im Vollbetrieb pro Jahr rund 9600 Gigawattstunden Strom. Diese Menge reiche aus, um zwei Millionen Schweizer Haushalte mit Strom zu versorgen. (kol)