In Fußfesseln wird der Angeklagte am Donnerstag vor das aus drei Richtern und zwei Schöffen bestehende Schwurgericht des Landgerichts Waldshut-Tiengen geführt. Ihn begleiten zwei Justizbeamte und zwei Mitarbeiter der psychiatrischen Klinik, in der er derzeit untergebracht ist. Der 58-Jährige ist hoch gewachsen, hat grau-melierte Haare, trägt ein blau-weiß-kariertes Hemd und Jeans. Sobald er sich setzt, beginnt er mit seinen Beinen zu zucken, sodass die Fußketten rasseln, erst mit der Zeit beruhigt er sich. Das Rasseln der Ketten erklingt aber während der rund siebenstündigen Verhandlung immer wieder.

Der 58-Jährige steht vor Gericht, weil er an einem Samstagnachmittag im Februar in seiner Wohnung im Raum Bad Säckingen einen Polizisten mit einem Messer angegriffen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten daher vor, einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten begangen zu haben.
Laut Staatsanwältin Carolin Hils ist aber von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen, da der Angeklagte seit geraumer Zeit unter einer mit Wahnvorstellungen verbundenen Psychose leide. Deshalb und da „weitere rechtswidrige Taten zu erwarten sind“, werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Für den Prozess hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts drei Sitzungstage vorgesehen. In der ersten Sitzung wurden der Angeklagte, sein mutmaßliches Opfer und weitere Polizeibeamte vernommen, die an jenem Samstag vor Ort waren.
„Mörder! Ich bin Jesus!“: Der Tathergang
Die Aussagen der fünf geladenen Polizisten bestätigen den von der Staatsanwältin vorgetragenen Tathergang und fügen weitere Details hinzu. An jenem Nachmittag rief der Bruder des Angeklagten bei der Polizeileitstelle an. Er war durch eine Nachbarin des Angeklagten alarmiert worden, dass dieser in seiner Wohnung herumtobe. Die erste Polizeistreife, die vor Ort war, traf vor dem Mehrfamilienhaus auf dessen Bruder und einen ebenfalls alarmierten Rettungswagen.
Der Bruder, so die Polizisten, habe die Befürchtung geäußert, dass sich der Angeklagte etwas antue. „So habe er ihn noch nie erlebt“, sagte eine Polizistin aus. Gemeinsam mit dem Bruder seien sie dann zur verschlossenen Wohnung des Angeklagten in den zweiten Stock des Hauses gegangen. „Der Bruder hat versucht, Kontakt aufzunehmen, aber der Angeklagte beschimpfte ihn durch die Tür als Mörder und Vergewaltiger“, so die Polizistin weiter.
Da sich der Angeklagte auch dann nicht beruhigte, als die Polizistin mit ihm sprach, forderten sie und ihr Kollege Verstärkung an. Auch die Feuerwehr wurde gerufen, um ein Sprungtuch aufzuspannen, falls der Mann von seinem Balkon springen sollte. „Der Angeklagte schrie, wir würden ihn alle umbringen und: Mörder! Ich bin Jesus! Es war klar: Wir müssen rein“, so die Polizistin.
„Erst am Boden habe ich das Messer wahrgenommen, gesehen, wie er versucht, in meine Richtung zu stechen“
Am Ende waren sechs Polizeibeamte vor Ort. Der Bruder, Besitzer eines Schlüsseldienstes, öffnete ihnen schließlich die Wohnungstür. Der Angeklagte hatte sich aber zwischenzeitlich in seinem Schlafzimmer verschanzt. Zwei Polizisten traten daraufhin abwechselnd mit ihren Füßen gegen die Tür. Als diese nachgab und der Beamte, der den finalen Tritt gesetzt hatte, mit einem Ausfallschritt im Zimmer landete, sei er sogleich vom Angeklagten angegriffen worden.
Was folgte, schildert der Polizist wie folgt: Mit einem 14 Zentimeter langen Messer stach der Mann mehrmals auf den Oberkörper des Polizisten ein, der dank seiner Schutzweste unverletzt bleib. Er habe nur starke Schläge gegen die Brust gespürt, so der Beamte. Schließlich sei es ihm gelungen, den Arm des Angeklagten zu greifen. Gemeinsam gingen sie zu Boden. Zwei weitere Polizisten kamen dazu und versuchten, den Mann am Boden festzuhalten, der sich weiterhin heftig wehrte.
„Erst am Boden habe ich das Messer wahrgenommen, gesehen, wie er versucht, in meine Richtung zu stechen“, so das mutmaßliche Opfer. Schließlich gelang es den Beamten, den Mann festzuhalten, ihm das Messer zu entreißen und ihn auf ein Bett zu verfrachten, wo sie ihm Handschellen anlegten. Nachdem ihm ein Notarzt ein starkes Beruhigungsmittel verabreicht hatte, wurde der Mann in das psychiatrische Behandlungszentrum in Waldshut gebracht. Später kam er in eine psychiatrische Klinik, wo er immer noch untergebracht ist.
„Stimmen“, „Gedanken“ und „Engel“: Die Psyche des Angeklagten
Es ist nicht der erste Aufenthalt des Angeklagten in einer Psychiatrie. Wie sich während seiner Vernehmung durch den Vorsitzenden Richter Martin Hauser zeigt, leidet der Mann seit Jahrzehnten an Wahnvorstellungen. Er erzählt von „Stimmen“, „Gedanken“ und „Engeln im Kopf“. Das erste Mal wurde er mit Anfang zwanzig in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Viele weitere Aufenthalte folgten.
Der 58-Jährige, der bis vor wenigen Jahren noch einem Beruf nachging, wehrte sich anscheinend auch nie gegen die stationären Aufenthalte: „Bisher kamen sie praktisch immer rechtzeitig“, sagt der Angeklagte. Die Psychose, die im Messerangriff auf den Polizisten mündete, sei durch eine Augenoperation ausgelöst worden.
„Ich habe Angst davor, für den Rest meines Lebens eingesperrt zu werden“
Gleich zu Verhandlungsbeginn hat der Angeklagte darum gebeten, einen Text vorzulesen. Darin erklärt er, dass er an jenem Samstag ein Blackout gehabt habe. Bei der Messerattacke „haben die Stimmen die Kontrolle über meinen Körper übernommen“. Und er entschuldigt sich bei den Polizeibeamten. Eine Entschuldigung, die er nach jeder Zeugenvernehmung erneut vorliest.
Zuletzt betont der Angeklagte, dass er die Stimmen und Gedanken, die er höre, nun im Griff habe. „Ich habe in der Klinik erfahren, dass ich sie unterdrücken kann“, so der 58-Jährige. Er fühle sich wohler und es bestehe keine Gefahr, dass sich die Situation mit dem Messer wiederhole: „Ich habe Angst davor, für den Rest meines Lebens eingesperrt zu werden.“
Wie es jetzt weitergeht
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt. Nach der gestrigen Vernehmung des mutmasslichen Opfers, weiterer Polizeibeamter und des Angeklagten werden am Montag, 19. August, weitere Zeugen vernommen. Am Mittwoch, 21. August, soll dann der psychiatrische Sachverständige gehört werden.