Im November 2022 hat das Tierheim Steinatal den letzten Hund vermittelt. Seitdem werden keine Hunde mehr aufgenommen, auch keine Pensionshunde.

Zur Vorgeschichte: Abgesehen von den Pensionshunden, waren die Hunde im Tierheim größtenteils Abgabetiere oder vom Veterinäramt beschlagnahmte Tiere.

Anja Fuchs leitet das Tierheim Steinatal in Detzeln.
Anja Fuchs leitet das Tierheim Steinatal in Detzeln. | Bild: Sira Huwiler-Flamm

Ehrenamtlichen sei nach Aussage von Tierheimleiterin Anja Fuchs, die Betreuung dieser oftmals schwierigen Hunde nicht mehr zuzumuten gewesen. Und selbst bei ausreichend Fachpersonal, wären die Kosten für sie zu hoch, weil sie spezielles Training bräuchten.

Was passiert, wenn Hunde abgegeben werden müssen?

Aktuell gilt: Nur wenn eine Gemeinde einen Kooperationsvertrag mit dem Tierheim Steinatal hat, kann das Tierheim noch als Erstanlaufstelle für Hunde genutzt werden.

„In der Regel sind Hunde gechippt und werden innerhalb von 24 Stunden wieder vom Besitzer abgeholt, wenn nicht, behalten wir ihn maximal fünf Tage, dann muss die Gemeinde selbst einen Platz finden“, erklärt Anja Fuchs.

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Hunde können nach den bisherigen Erfahrungen schnell einem Eigentümer zugeordnet werden. In Sonderfällen, etwa wenn das Veterinäramt des Landkreises Waldshut einen Hund aus schlechter Haltung beschlagnahmt, muss jetzt ein anderer Platz für dieses Tier gesucht werden.

Wo sind alternative Standorte?

Laut Pressestelle des Landratsamtes wird hierfür bei anderen Tierheimen angefragt wie beispielsweise bei der „Hundepension mit Herz“ in Stühlingen oder dem Tierheim Donaueschingen. „Wir arbeiten mit dem Tierheim Steinatal nur noch in Zusammenhang mit Katzen zusammen“, heißt es seitens der Pressestelle des Landratsamtes.

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Die Verwaltung der Stadt Waldshut-Tiengen bestätigt, dass Fundhunde sehr selten sind. Wenn es vorkommt, wird nach Aussage der der dortigen Pressestelle versucht, den Hund einstweilen beim Finder unterzubringen oder das Tierheim in Donaueschingen oder Löffingen um Hilfe gebeten.

Nur noch Katzen und Kleintiere

Schon länger sind die Hundeboxen im Tierheim Steinatal größtenteils in Katzenboxen umfunktioniert. Nur noch Kleintiere und Katzen leben im Tierheim. Für diese strebt das Tierheim ebenfalls Veränderungen an.

Tierheim kündigt Verträge

Bestehende alte Verträge mit Gemeinden wurden gekündigt. Neue Verträge sollen auf Basis von Pauschalabrechnungen abgeschlossen werden und nicht mehr wie bisher, als separate Abrechnung für jedes einzelne Fundtier.

Die Gemeinde Weilheim beispielsweise kümmert sich seit der Vertragskündigung selbst um ihre Fundtiere. Die Stadt Waldshut-Tiengen hingegen strebt nach Aussage der dortigen Pressestelle keine Auflösung der Zusammenarbeit mit dem Tierheim Steinatal an, unterscheidet aber zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. „Herrenlose Tiere fallen bei genauer Betrachtung nicht in den gemeindlichen Aufgabenbereich „Fundbehörde“ beziehungsweise „Fundsache/Fundtiere“, heißt es seitens der Pressestelle.

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Nach Aussage von Tierheimleiterin Anja Fuchs müssen grundsätzlich alle aufgefundenen Tiere, außer Wildtiere, zunächst als Fundtier behandelt werden.

Das sind die gesetzlichen Vorgaben

Tiere gelten vor dem Gesetz als Fundsache, für die die Fundbehörde, sprich die entsprechende Gemeinde oder Stadt, zuständig ist. Kommunen sind verpflichtet, sich um Fundtiere zu kümmern, sie angemessen unterzubringen, zu versorgen und gegebenenfalls auch tierärztlich zu behandeln.

Vielfach wird diese Verpflichtung an Dritte, meist Tierheime, abgetreten, die dafür ein Entgelt bekommen. Neben dessen Höhe und den Abrechnungsmodalitäten, ist immer wieder die Unterscheidung zwischen Fundtieren und sogenannten „herrenlosen Tieren“ Thema. Gesetzlich eindeutig geregelt ist nur die Verantwortlichkeit der Gemeinden für Fundtiere, also Tiere, die einem Eigentümer „verloren gegangen“ sind.

Eine eindeutige Abgrenzung ist in der Praxis problematisch. Tierschutzorganisationen fordern deshalb vielfach schon seit Jahren eine klare, eindeutige, gesetzliche Regelung im Sinne des Tierwohls.

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