Die Verhältnisse dürfen getrost als schwierig bezeichnet werden. Alkohol ist wohl reichlich geflossen in der gemeinsamen Wohnung eines Paars im Südosten des Landkreises Waldshut. Und häufig gerieten Mann und Frau nach dem Genuss des Alkohols heftig in Streit miteinander. Manchmal flogen dabei sogar die Fäuste. Um drei solcher Fälle geht es derzeit vor dem Amtsgericht in Waldshut.

Opfer wusste nichts vom Gerichtstermin

Weil die Ladung offensichtlich an eine falsche Adresse geschickt worden war, wusste das Opfer nichts vom Gerichtstermin und konnte folglich nicht als Zeugin aussagen. Auf diese Aussage aber legt Verteidigerin Christine Küpfer ebenso Wert wie auf die Aussage einer Nachbarin, die sich von einem Arzt hatte bescheinigen lassen, aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung kommen zu können. Deshalb wurde ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt.

Auch der Angeklagte war nicht zur Verhandlung erschienen. Die Sitzung, so sagte seine Verteidigerin, würde den gesundheitlich sehr angeschlagenen 52-Jährigen zu sehr mitnehmen. In der Sache zeige er sich einsichtig. Die Anwältin verlas eine Erklärung, in welcher er einräumte, seine mehrjährige Partnerin nach Alkoholgenuss mehrmals geschlagen zu haben.

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Einmal sei es nach solchen Schlägen zu einem Milzriss gekommen, der eine Notoperation im Krankenhaus erforderlich machte. Und einmal, so Rechtsreferendarin Elena Geiler bei der Verlesung der Anklageschrift, habe er seiner Partnerin gedroht, ihr die Kehle durchzuschneiden. Auf ihr Drängen hin, so berichtete Christine Küpfer weiter, habe sich ihr Mandant jetzt auch bereit erklärt, sich einer Suchttherapie zu unterziehen.

Hat der Alkohol die Schuldfähigkeit beeinträchtigt?

Um den Alkoholgenuss geht es ihr auch bei der Vernehmung des Opfers der Schläge und der Nachbarin. Zu klären sei, ob in einem oder mehreren Fällen der Alkoholgenuss die Schuldfähigkeit des Mannes so sehr beeinträchtigt habe, dass eine Strafmilderung in Betracht kommen könnte.

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Einen Teilerfolg dürfte die Anwältin wohl schon verbuchen. Die im Strafbefehl enthaltene Bewährungsauflage über 3600 Euro wird wohl kaum im Urteil von Amtsrichterin Lea Uttner auftauchen. „Er hat nicht einmal das Geld zum Leben“, sagte die Verteidigerin und die Richterin nickte zustimmend.

Hohe Schulden und auf Betreuerin angewiesen

Tatsächlich dürfen die Lebensumstände des Mannes als dramatisch eingestuft werden. Ein Textilgeschäft, das er gemeinsam mit seiner Partnerin betrieben hatte, musste geschlossen werden. Auf den Textilien und zwischen 60.000 und 70.000 Euro Schulden blieb der Mann sitzen, nachdem ihn die Partnerin verlassen hatte.

Ohne sie aber, so berichtete die Rechtsanwältin, sei er nicht in der Lage, sein Leben zu regeln, weshalb ihm eine Betreuerin zur Seite gestellt wurde. Eine Privatinsolvenz, so meinte die Verteidigerin, werde sich kaum verhindern lassen.

Keine Chance auf Unterschlupf in Notunterkunft

Wie es danach weiter gehe, sei vollkommen offen. Die Unterbringung in einer Notunterkunft scheitere daran, dass sich sämtliche Einrichtungen weigern, den als gefährlich eingestuften Hund des Mannes aufzunehmen. Und der Angeklagte weigere sich, das Tier abzugeben. Dem Mann und seinem Hund drohe ein Leben auf der Straße, sagte die Verteidigerin.

So geht es weiter

Der Prozess gegen den 52-Jährigen wegen Körperverletzung wird am 30. April fortgesetzt. Dann sollen das Opfer und die Nachbarin als Zeuginnen vernommen werden.

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