Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um Robert Habeck erhöht die Hilfen für Opfer des Hochwassers in Baden-Württemberg und Bayern. Wie die Energieagentur Südwest in Lörrach mitteilt, gibt es für Betroffene drei Möglichkeiten von einer Förderung zu profitieren.

Kostenlose Energieberatung für Hochwasseropfer

Zum einen können Privathaushalte die unabhängige Vor-Ort-Beratung der Energieagentur Südwest in Kooperation mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale zu Heiztechnik und energetischer Sanierung der Gebäudehülle kostenfrei in Anspruch nehmen. Regulär fällt ein Eigenanteil von 30 Euro an. Bei vom Hochwasser betroffenen Haushalten übernimmt das BMWK auch den Eigenanteil von 30 Euro.

Mehr Fördermittel für den Heizungsaustausch

Außerdem verbessern sich die Förderbedingungen für Gebäudebesitzer, wenn sie ihre durch die Flut beschädigte Heizung durch eine Erneuerbare Heiztechnik austauschen. So können sie eine zweite Förderung beantragen, auch wenn sie erst kürzlich die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen haben und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Diese Förderung gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Zudem erhalten Eigentümer auch dann den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr funktionstüchtig ist. Eine Eigenerklärung des Gebäudebesitzers reicht aus, dass diese vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

Beim Hochwasser Anfang Juni wurde die Hütte der Fischerzunft Laufenburg sowie das Gelände darum überschwemmt. Bild: privat
Beim Hochwasser Anfang Juni wurde die Hütte der Fischerzunft Laufenburg sowie das Gelände darum überschwemmt. Bild: privat | Bild: privat

Auf Verlangen muss der Besitzer diese der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorlegen. Unter normalen Umständen zahlt das BMWK den Klimageschwindigkeitsbonus nur, wenn Gebäudebesitzer eine noch funktionsfähige fossile Heizung austauschen.

Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten werden gefördert

Als weitere Verfahrenserleichterung erhöht das BMWK laut Energieagentur die Kumulierungsgrenze in der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf maximal 100 Prozent. Das heißt, dass eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen bis zu 100 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich ist. (pm/job)

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