Mit steigenden Coronazahlen nehmen auch die Zahlen der Personen zu, die direkten Kontakt zu einem Infizierten hatten. Ist dieser Kontakt länger, wie etwa einem mindestens 15-minütigen persönlichen Gespräch, oder die Abstands- und Hygieneregeln konnten nicht eingehalten werden, steigt das Ansteckungsrisiko. Der bislang nicht infizierte Gesprächspartner wird zur „Kontaktperson 1“ (KP 1).

Plötzlich KP 1. Was ist zu tun?

„Zunächst ist es richtig und wichtig, dass Kontaktpersonen 1 sich isolieren und in Quarantäne begeben“, erklären die Experten des Gesundheitsamts des Kreises Waldshut in einer Mitteilung. Die Mitarbeiter des Amts haben eigenen Angaben zufolge derzeit viel mit Kontaktpersonen 1 zu tun – zu viel angesichts der aufwändigen Arbeit dieser Tage: „Derzeit arbeitet aber auch das Gesundheitsamt Waldshut – wie alle anderen Gesundheitsämter im Land – an der Grenze der Belastbarkeit“, heißt es in der Mitteilung.

Nicht selbst anrufen, sondern den Anruf abwarten

Nach wie vor sei es das Bestreben, alle als KP 1 definierten Personen zu kontaktieren und über das Vorgehen aufzuklären. Allerdings: Die Überlastung der Telefonleitung und der Mitarbeiter führe zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Benachrichtigung. „Wir bitten deshalb, die KP 1 um ein wenig Geduld, verbunden mit der Bitte, nicht anzurufen und zu mailen.“ Das Gesundheitsamt gehe systematisch vor und arbeitet die Kontaktlisten der Infizierten ab. „Bitte rufen Sie als Kontaktperson 1 nur an, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Tagen vom Gesundheitsamt kontaktiert wurden.“

Was passiert, wenn ein Corona-Schnelltest positiv ist?

Laut Gesundheitsamt würden sich derzeit sehr viele Menschen melden, die einen positiven Corona-Schnelltest haben. Doch dieser Nachweis genügt bislang nicht: „Bevor das Gesundheitsamt handeln kann, muss die im Schnelltest getestete Person sich einem zusätzlichen PCR-Test unterziehen. Erst dann kann das Gesundheitsamt aktiv werden und die Information der Kontaktpersonen starten“, heißt es in der Mitteilung.

Problematisch sei es auch, wenn sich die KP1 des Schnelltest-Nutzers ebenfalls beim Gesundheitsamt melden. Hier gelte: „Diese Abläufe dienen dem Überblick und erfordern ein Minimum an Zeit. Dafür bitten wir die Bevölkerung um Verständnis.“

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