Belanglos waren die vor dem Amtsgericht Bad Säckingen erhobenen Vorwürfe gegen die ehemalige Geschäftsführerin mehrerer Nagelstudios nicht. Staatsanwältin Rahel Diers wirft der 44-jährigen Angeklagten unter anderem die Einschleusung von Ausländern, sowie organisierte Schwarzarbeit vor. Das Urteil steht noch aus. Eine weitere Verhandlung soll kommende Woche stattfinden.
Konkret geht es um mehrere vietnamesische Arbeitskräfte, die die Beschuldigte ab 2017 bis Ende 2019 in ihren vier Nagelstudios im westlichen Landkreis Waldshut sowie in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lindau. Die Mitarbeiter hätten, laut Staatsanwaltschaft, weder einen deutschen Aufenthaltstitel gehabt, noch seien sie bei der Sozialversicherung angemeldet worden. Die daraus entstandenen Versicherungsschäden für den Staat würden sich dabei, laut Staatsanwältin, auf weit über 100.000 Euro belaufen.
Im gesamten Nagelstudio ist offiziell nur ein Minijobber beschäftigt
Nach der Durchsuchung eines ihrer Nagelstudios im Januar 2019 am Hochrhein stellte sich heraus, dass von den Mitarbeitern nur eine einzige Person als Minijobber angemeldet worden war. Gebraucht hätte man allerdings mindestens zwei weitere Beschäftigte, argumentiert die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
Ähnlich sei es auch in den anderen Lokalen abgelaufen. Alle Arbeitskräfte seien zudem weit unter dem Mindestlohn bezahlt worden.
Angeklagte nimmt zu den Anschuldigungen keine Stellung
Die sichtlich mitgenommene Angeklagte, die selbst aus Vietnam stammt, wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern und machte nur Angaben zu ihrer Person. 2001 sei sie nach Deutschland eingereist, wo sie für verschieden Gastro- und Hotelbetriebe als Arbeitnehmerin tätig war. Momentan lebe sie mit ihrer Tochter in Berlin. Die weitere Befragung der Angeklagten erwies sich als schwieriges Unterfangen, denn trotz jahrelangem Aufenthalt in Deutschland und übertragener Staatsbürgerschaft, konnte sich die 44-Jährige nur über eine Dolmetscherin verständigen.
Nach der wenig erfolgreichen Befragung der Angeklagten über ihre momentane finanzielle Situation kam es auf Wunsch ihres Rechtsanwalts Jan-Carl Janssen zu einem Gespräch zwischen Gericht und den Verfahrensbeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Richterin Stefanie Hauser stellte der Angeklagten dabei eine über einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung in Aussicht. Die Rückzahlung der Schadenssumme müsse die Angeklagte zur Hälfte übernehmen, so das Gericht. Ob sich die Angeklagte auf diese Einigung einlässt, wollte der Rechtsanwalt noch nicht mitteilen.
Keine neuen Erkenntnisse
Die anschließende Beweisaufnahme konnte ebenso keine neuen Erkenntnisse zum genauen Tathergang bringen. Eine der drei geladenen Zeugen erschien erst gar nicht. Eine vietnamesische Zeugin, tätig in einem anderen Nagelstudio am Hochrhein, berichtete bei ihrer Aussage von prekären Arbeitsverhältnissen.
Ihr monatlicher Lohn von 400 Euro würde für die Miete in Höhe von 450 Euro und ihren Lebenshaltungskosten nicht ausreichen. Die Beschuldigte habe sie allerdings nicht genau gekannt. Telefonischen Kontakt hätte sie allerdings mit ihrem Arbeitgeber gehabt. Dieser sitze momentan wegen ähnlicher Vorwürfe in Haft. Geändert hätten sich an ihren Arbeitsverhältnissen allerdings nichts.
So geht es weiter
Ob sich die Angeklagte zu den Vorwürfen äußern wird oder ob es sich das Gericht mit der Beschuldigten frühzeitig einigt, soll sich am Dienstag, 13. Februar, herausstellen.