Die Räum- und Streupflicht gehört zu den eher lästigen Verpflichtungen, denen jeder Bürger im Winter nachkommen muss. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn: In vielen Gemeinden dürfen Hausbesitzer und Mieter nicht einfach Streusalz einsetzen, um ihren Pflichten nachzukommen. Wie es diesbezüglich im Landkreis Waldshut aussieht, haben wir im Rahmen einer stichprobenartigen Umfrage bei sechs Kommunen in der Region erfahren.

Wie ist der generelle Umgang mit Streusalz?

Eine einheitliche Regelung gibt es in Baden-Württemberg allerdings nicht. Vielmehr ist die Reglementierung der Nutzung von Streusalz Sache der Gemeinden. Die Mehrzahl der Kommunen in Baden-Württemberg hat inzwischen ein Streusalzverbot für die Privatnutzung verfügt, wenngleich das Streumittel weiterhin im Einzelhandel erhältlich ist. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, muss mit einem Ordnungsgeld rechnen. Geregelt ist dies jeweils in den gemeindeeigenen Streupflichtsatzungen. Als Alternativen sind sogenannte „abstumpfende Materialien“ zulässig, beispielsweise Sand oder Split.

Auf den kommunalen Winterdienst haben derartige Verbote keine Auswirkungen. Hier wird in aller Regel weiterhin Streusalz eingesetzt, weil dieses es ermöglicht, Straßen und öffentliche Wege von Glätte zu befreien.

Wie gestaltet sich die Lage in der Region?

Im Laden leicht erhältlich, in der Nutzung oft verboten oder zumindest ungern gesehen: Streusalz.
Im Laden leicht erhältlich, in der Nutzung oft verboten oder zumindest ungern gesehen: Streusalz. | Bild: BUND Regionalverband Schwarzwald Baar

Angefragt wurden die Städte Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen, sowie die Gemeinden Höchenschwand, Herrischried, Hohentengen und Jestetten.

Hier gibt es Beschränkungen

Allerdings haben lediglich Herrischried und Jestetten Beschränkungen für den Streusalz-Einsatz erlassen. Diese sind jeweils knapp 35 Jahre alt. Die genauen Hintergründe für das Verbot seien laut Bürgermeister Christian Dröse nicht mehr nachvollziehbar. Laut Andreas Schlude, Bauhofleiter der Gemeinde Jestetten, waren dort unterdessen Belange des Umweltschutzes ausschlaggebend für das Streusalzverbot.

Konkret besagt die Herrischrieder Regelung: „Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist nur auf Steilstrecken zu beschränken.“

Bei Verstoß gegen diese Anordnung drohen bis zu mehrere hundert Euro Geldbuße. Allerdings: Die Einhaltung der Vorgaben werde seitens der Gemeinde „nicht aktiv“ kontrolliert, da es keinen Gemeindevollzugsdienst gebe, so Dröse weiter. Daher seien im Rathaus der Hotzenwaldgemeinde auch keine Verstöße bekannt.

So handhabt es Jestetten

In Jestetten gilt Eisregen als einzige Ausnahme, bei der Streusalz eingesetzt werden darf. Aber auch in diesem Fall ist ein maßvoller Umgang mit dem Salz vorgeschrieben. Allerdings: „Die Gemeinde Stellt zu festgelegten Terminen Split als Alternatives Streumittel zur Verfügung“, so Schlude.

Die Einhaltung der Vorgaben wird auch hier seitens der Gemeinde nicht kontrolliert. Die Sanktionierung wurde vor etwa 20 Jahren aus der Satzung gestrichen.

Wie sieht es bei den anderen Gemeinden aus?

Mit Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen, Höchenschwand und Hohentengen hat die überwiegende Mehrheit der angefragten Gemeinden keine speziellen Streusalzverbote erlassen. Auch die Winterdienste setzten bei ihren Touren vorwiegend Salz zur Straßenräumung ein.

„Wir haben die Bürgerschaft aus Umweltschutzgründen dazu aufgerufen Salz nur dort einzusetzen, wo es unbedingt erforderlich ist“, schränkt Hohentengens Bürgermeister Jürgen Wiener ein.

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Warum muss es Streusalz im Winterdienst sein?

„Auf 1000 Metern Höhe gibt es leider wenig Alternativen, vor allem weil die Menschen bei uns oftmals einfordern, dass die Straßen frei, also schneefrei und somit gesalzen werden sollen“, schildert Höchenschwands Bürgermeister Sebastian Stiegeler. Experimente seien folglich nicht möglich, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.

Ähnlich beurteilt auch Vanessa Frey, Pressebeauftragte der Stadt Waldshut-Tiengen die Lage: „Leider gibt es auf dem Markt keine Alternative zu Salz, die gleich effektiv ist.“

Bad Säckingen setzt auf Alternativen

Bad Säckingen setze unterdessen durchaus Alternativen ein, wo dies möglich ist, schildert Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Muriel Schwerdtner: „Das Streusalz wird regelmäßig mit Splitt gemischt. Dort, wo Fußwege unproblematisch sind, insbesondere keine Steilstrecken vorhanden sind, wird schon seit vielen Jahren Öko-Streu verwendet.“

In Hohentengen werde neben Salz auch Solelösung im Winterdienst eingesetzt. Damit lasse sich der Salzverbrauch erheblich reduzieren, so Jürgen Wiener.

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Salzverbrauch variiert massiv

Wie viel Streusalz eine Gemeinde benötigt, ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere von den Witterungsbedingungen und der Größe des zu betreuenden Straßennetzes.

„Im vergangenen Winter war es relativ wenig, in diesem wird es sicherlich mehr sein“, prognostiziert Christian Dröse für Herrischried. Die Lagerbestände liegen bei etwa 15 Tonnen, wenn das Silo voll sei: „Wir haben aber einen Vertrag mit einem Streusalzlieferunternehmen, wo wir kurzfristig innerhalb von zwei Tagen Zugriff auf insgesamt 100 Tonnen Streusalz haben.“

„Der durchschnittliche Salzverbrauch beträgt pro Volleinsatz nach Beladung aller Streufahrzeuge des Baubetriebshofes rund 25 Tonnen“, erklärt Vanessa Frey für Waldshut-Tiengen. Bei einem Durchschnittswinter liege der Salzverbrauch bei bis zu 700 Tonnen. Für den Winterdienst werden Fahrzeuge des Baubetriebshofs eingesetzt. In den Ortsteilen seien auch private Unternehmer im Auftrag der Stadt im Einsatz.

Höchenschwand stockt auf

Um allzeit über genügend Salzvorräte zu verfügen, hat Höchenschwand unterdessen gerade seine Lagerkapazitäten verdoppelt. So sei auch gewährleistet, dass die Gemeinde im Notfall nicht unter Lieferengpässen zu leiden habe, sagt Bürgermeister Stiegeler.

Die Gemeinde Jestetten priorisiert derweil den Räum- und Streueinsatz. Bei einem reinen Streueinsatz stünden Hauptwege, Busstrecken sowie Steigungs- und Gefällestücke im Fokus. Bei Eisregen werden sämtliche Straßen gestreut, so Schlude. Pro Streueinsatz werden 1,6 Tonnen benötigt. Gelagert werde das Salz in zwei Streusalzsilos mit jeweils 30 Kubikmetern Fassungsvermögen. Auf Brücken werde derweil seit einigen Jahren nur noch Split als Streumittel eingesetzt.

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