Die Corona-Pandemie ist vor allem für pflegebedürftige Senioren, die in Heimen untergebracht sind, mit besonderen Härten verbunden. Schließlich gelten sie als Hochrisikogruppe und daher ist auch bei Besuchen während der Weihnachtsfeiertage besondere Vorsicht geboten. Wichtig ist dabei: Natürlich gibt eine rechtliche Dimension. Was an Besuchen erlaubt ist und was Besucher beachten sollten, ist in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Heimleiter und Gesundheitsamt appelieren aber auch klar an die Vernunft der Angehörigen.
Kein harter Lockdown in den Heimen
Die gute Nachricht ist freilich, dass Heimbewohner Besuch erhalten und sich auch weitgehend frei außerhalb des Heims bewegen dürfen – im Gegensatz zum Frühjahr, als die Menschen aus Sicherheitsgründen wochenlang eine Ausgangssperre hinnehmen mussten und auch Angehörige nicht in die Heime vorgelassen wurden.
„Soziale Kontakte sind einfach sehr wichtig“, begründet beispielsweise Geraldine Dumont, Leiterin des Bad Säckinger Marienhauses, diese Entscheidung.
Auch Patrick Scholder, Regionalgeschäftsführer des Arbeiter-Sameriter-Bundes (ASB), der unter anderem in Bad Säckingen, Laufenburg und Albbruck Heime betreibt, stellt klar: „Wir wollen sicherlich nicht die Rechte und Freiheiten unserer Bewohner beschränken.“ Auch sei es gar nicht möglich, die Heimbewohner auf Schritt und Tritt zu überwachen. Stattdessen konzentrieren sich die Mitarbeiter auf die Beratung und Hinweise auf die geltenden Verordnungen.
Gleichwohl wird im Zweifelsfall im Sinne der Sicherheit des einzelnen und der übrigen Heimbewohner ein Schnelltest vorgenommen, erklären die Heimleiter übereinstimmend.
Die rechtliche Dimension des Besuchs von Pflegebedürftigen
Konkret gilt laut Corona-Verordnung: Ein Bewohner eines Pflegeheimes darf pro Tag Besuch von zwei Menschen erhalten. Diese müssen allerdings aus dem selben Haushalt stammen. Besucher müssen entweder einen aktuellen, negativen Antigentest vorweisen oder durchgehend eine FFP-2-Maske tragen.
In der Praxis gibt es hierzu in den Heimen der Region durchaus unterschiedliche Auslegungen. Einige Einrichtungen verlangen verpflichtend einen Schnelltest vor Eintritt in die Einrichtung, anderen genügt die Vorlage eines negativen Testergebnis, sofern der Test innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgenommen wurde. Zusätzliche Sicherheit könnte in diesem Punkt auf jeden Fall auch die vom Sozialministerium angekündigte Schnelltestkampagne kurz vor Weihnachten bieten.
„Wir empfehlen Angehörigen, höchstens einmal pro Woche zum Besuch zu kommen, sollte nicht schwerwiegender Grund vorliegen, der häufigere Besuche notwendig erscheinen lässt“, schildert Geraldine Dumont die Vorgaben des Marienhauses. Denn grundsätzlich berge schlicht jeder Besucher ein gewisses Risiko für die Heimbewohner – selbst wenn er eine FFP-2-Maske trage.
Bei den ASB-Heimen gibt es derartige Empfehlungen laut Regionalgeschäftsführer Patrick Scholder zwar nicht. Es gebe aber je nach Einrichtung oder Belegung individuelle Schwerpunkte bei der Zugangsregelung. Wo zum Beispiel ein erhöhter Anteil an Schweizern lebe, würden auch intensivere Kontrollen beim Zugang, etwa zusätzliches Fiebermessen von Besuchern, vorgenommen, weil die Situation in der Schweiz erheblich prekärer sei als hierzulande: „Hier steht die Sicherheit aller Bewohner und Mitarbeiter im Mittelpunkt.“
Kommt es zum Ausbruch, sind Besuche passé
„Sollte es in einem Heim zu einem Corona-Ausbruch kommen, liegt diese Entscheidung nicht mehr in unserer Hand. Dann sind wir an die Weisungen der Ämter gebunden.“ Was das bedeute, habe der ASB jüngst in einer Einrichtung in Gernsbach erlebt, wo es unter Bewohnern und Mitarbeitern Dutzende Corona-Infektionen gegeben habe, so Scholder.
Laut Susanna Heim, Pressesprecherin des Landratsamts Waldshut, werde in einem solchen Fall vom Gesundheitsamt Quarantäne für Bewohner oder Pflegepersonal angeordnet.
Vernunft jedes Einzelnen gefragt
Insofern hätten es die Besucher auch ein Stück weit selbst in der Hand, wie sich die Lage weiter entwickle, indem sie sich nicht nur n die geltende Verordnung und die heimspezifischen Regelungen halten, sondern auch mit Vernunft ans Werk gehen.
Das bedeutet im Klartext: „Sollten Sie Erkältungs- oder andere Krankheitssymptome verspüren, bleiben Sie zum Wohl ihres Angehörigen und der anderen Heimbewohner lieber zu Hause“, appelliert Geraldine Dumont. Im Zweifel behalten sich die Einrichtungen auch vor, Besucher mit unklarer Symptomatik abzuweisen. Eine vorherige Absprache mit dem Heim sei ohnehin immer von Vorteil.
Das schone im Zweifel auch personelle Ressourcen, denn die Heime biete zwar für alle Besucher mit zweifelhaftem Status einen Antigen-Schnelltest an. Derartige Tests können aber nur speziell geschulte Fachkräfte durchführen. Und in diesem Punkt sind sich die Heimbetreiber einig: „Wir können nicht eigens Personal für Besuchertests abstellen.“ Höchstens Stichproben seien realistisch.
Bestandteil der Regelungen ist laut Auskunft des Landratsamts Waldshut übrigens auch, dass Angehörige über die Feiertage nach Hause geholt werden können. All dies nach vorheriger Absprache mit der Einrichtung und sofern die Pflege entsprechend gewährleistet werden kann, versteht sich. Aber auch dabei ist die strikte Einhaltung der Corona-Verordnung im Hinblick auf persönliche Kontakte.
Keine Einschränkungen fürs Pflegepersonal
Für die Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen ist die aktuelle Situation natürlich auch ein Ausnahmezustand, der mit einer permanenten Gefährdung einhergeht. Klar ist: Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten, muss durchgehend einen FFP-2-Atemschutz tragen.
Spezielle Regelungen für Pflegepersonal für die Feiertage gebe es derweil nicht. Auch Mitarbeiter in Pflegeberufen hätten ein Recht auf Privatleben und ein Arbeitgeber habe in diesem Sinne keine Handhabe, Vorgaben zu machen, die über die allgemeine Corona-Verordnung hinausgehen, selbst wenn das Personal im unmittelbaren Kontakt mit besonders sensiblen Personengruppen stehe.
Verpflichtend sind darüber hinaus neuerdings auch zwei Mal pro Woche Antigentests. Nach Ansicht der Heimverantwortlichen handelt es sich hierbei um eine absolut sinnvolle Vorgabe: „Wir testen Mitarbeitern bei Unklarheiten oder möglichen Symptomen bereits seit Anfang Oktober. Das hat uns wirklich einen Zugewinn an Sicherheit verschafft“, sagt Geraldine Dumont.
Auch Patrick Scholder sagt: „Wir haben gerade alle Mitarbeiter in unseren Einrichtungen komplett durchgetestet.“ Natürlich gebe es zumindest eine vorübergehende Sicherheit.
Trotz allem: Die Lage bleibe weiterhin komplex und für alle Beteiligten angespannt. Insofern raten die Vertreter von Behörden wie auch Pflegeeinrichtungen einfach grundsätzlich zu Kontakten mit Augenmaß. Menschen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern seien per se stärker gefährdet. Das sollten Angehörige auch während der Feiertage nicht vergessen.