Mit der Überraschung eines Geständnisses wartete am Dienstag der wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung eines 13-jährigen Mädchens in Rheinfelden angeklagte 29-Jährige im Landgericht Freiburg auf. Der Prozess konnte am Abend beendet werden. Der mehrfach vorbestrafte 29-Jährige ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Darüber hinaus ist die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet worden.
An diesem Tag findet nur der dritte Verhandlungstag im Prozess um die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens aus der Schweiz in der Nacht zum 22. Juni 2019 im badischen Rheinfelden durch den 29-Jährigen statt. Es ist eine Haftsache. Die muss verhandelt werden. Zwei Zeugen der Polizei haben sich krank gemeldet. Verteidiger Gerhard Sauer zieht sich mit Zustimmung des Landgerichts mit seinem Mandanten in ein Anwaltszimmer zurück. Bislang hatte der 29-Jährige nur gesagt, dass er einvernehmlich mit dem Mädchen, das er für älter gehalten haben, Sex gehabt habe.
Angeklagter kannte das Alter
Nach diesem Gespräch nimmt der Verteidiger Kontakt mit dem Staatsanwalt und beide zusammen mit dem Gericht auf. Am Ende steht mit Einverständnis der Anwältin der 13-Jährigen die Vereinbarung, dass bei einem Geständnis die Strafe im Bereich zwischen viereinhalb und fünf Jahren ausfallen werde. Daraufhin erklärt Verteidiger Sauer im Namen seines Mandanten, dass er das Mädchen, von dem er gewusst habe, dass es 13 Jahre alt war, vergewaltigt habe. Er gibt zu, dass er es vaginal und oral missbraucht habe.
Eine Untersuchung des Slips des Mädchens hatte über eine DNA-Auswertung eindeutig Spermaspuren des Angeklagten zutage gebracht. Zeuginnen hatten berichtet, dass der Angeklagte das wahre Alter des Mädchens gekannt habe. Jugendpsychiater Bertin Vater erläuterte, dass das Mädchen trotz des in jener Nacht in einer Bar in Rheinfelden konsumierten Alkohols und etlichen Joints das Tatgeschehen ohne Einschränkungen habe wahrnehmen können.
Gericht in Corona-Zeiten
Das Mädchen lebe in der Schweiz, sei aufgrund der Trennung seiner Eltern haltlos geworden, habe über Instagram Freundinnen im badischen Rheinfelden gefunden und sich deshalb des öfteren dort aufgehalten. Er diagnostizierte eine Bindungsstörung mit Enthemmung und eine depressive Episode: „Die Aufsicht und Steuerung durch die Eltern war nicht so da, wie sie notwendig gewesen wäre.“ Aufgrund des Cannabis- und Alkoholkonsums in jener Nacht habe ihre Fähigkeit, Gefahren einzuschätzen, nicht mehr funktioniert.
In geschlossener Einrichtung
Das Mädchen hatte auf Vorschlag des 29-Jährigen mit ihm zusammen die Bar gegen 2 Uhr morgens verlassen. Er hatte ihr einen Joint versprochen. Tatsächlich wurde dieser in einem Hinterhof geraucht. Danach vergewaltigte der Angeklagte das Mädchen, wie es die Richter der 15. Großen Strafkammer unter der Leitung von Alexander Schöpsdau festgestellt haben. Das Mädchen lebt derzeit in einer geschlossenen Einrichtung. Es sprächen keine ernsthaften Gründe für eine Falschaussage des Mädchens, so das Fazit von Sarah Bovensiepen, einer forensischen Psychologin.
Sie hatte dessen Aussagen im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei der Polizei und im Prozess nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Glaubwürdigkeit hin geprüft. Der psychiatrische Gutachter Bernhard Deuringer hatte den Angeklagten untersucht und war nach Aktenlage davon ausgegangen, dass er wegen seiner Alkoholisierung und dem Genuss mehrer Joints während der Tat aus medizinischer Sicht in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein könnte. Da eine Zeugin, die mit in der Bar in Rheinfelden gewesen war, ihre ehemalige sehr allgemeine Aussage, dass „alle ganz gut angetrunken gewesen seien“ im Prozess relativiert hatte und auch andere Zeugen keine Ausfallerscheinungen bei dem 29-jährigen Angeklagten bemerkt hatten, revidierte der Gutachter seine Bewertung.
Hang zu Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen hätten zwar zu einer Enthemmung, nicht aber zu einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit geführt. Das Gericht ist ihm darin ebenso gefolgt, wie seiner Beurteilung, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt vorlägen.
Der Angeklagte habe einen Hang zu Alkohol und Drogen und die meisten seiner bisherigen Vorstrafen habe er unter deren Einfluss begangen. Ohne ein Therapie würde er in Freiheit alsbald rückfällig werden. Der Angeklagte und sein Verteidiger wollen auf Rechtsmittel verzichten.