Ühlingen-Birkendorf Der neue Jagdbeirat hat seine Arbeit aufgenommen. Zu einem Austausch rund um das Thema Jagd und Landwirtschaft hatte Bürgermeister Tobias Gantert den neu eingesetzten Jagdbeirat sowie den Hegeringleiter Erik Gantert ins Rathaus eingeladen. Hintergrund ist die Reaktivierung des Beirats der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, die auf Initiative von Andreas Isele aus Berau zustande kam.

Der Beirat setzt sich aus vier ortsansässigen Landwirten zusammen, die jeweils für zwei Ortsteile zuständig sind. Diese regionale Zuordnung ist bewusst gewählt, wie Bürgermeister Gantert betont: „Die Gegebenheiten in unserer großflächigen Gemeinde sind sehr unterschiedlich – sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Jagdrevieren. Da ist lokales Wissen gefragt.“ Die Aufgabenverteilung im Jagdbeirat ist wie folgt geregelt: Roland Ebner (Berau und Brenden), Friedhelm Blatter (Riedern und Hürrlingen), Andreas Beck (Ühlingen und Birkendorf) und Tobias Albicker (Untermettingen und Obermettingen). Unterstützt wird der Beirat durch Erik Gantert, Leiter des Hegerings Ühlingen, der als Ansprechpartner für die Jagdpächter fungiert. Gemeinsam soll das Gremium künftig Ansprechpartner für Grundstückseigentümer sein, bei Fragen rund um die Jagd und insbesondere auch bei Wildschäden.

Jagen bedeutet nicht nur das Erlegen von Wild, sondern auch Hege und Pflege. „Es geht nur miteinander“, betonte Erik Gantert beim Treffen. Genau dieser Grundsatz steht im Zentrum der neuen Zusammenarbeit zwischen Jagdbeirat, Jagdpächtern, Jagdgenossenschaft (Gemeinderat). Der Jagdbeirat soll künftig zur Hegeringversammlung eingeladen werden. Derzeit sind in der Gemeinde 17 Jagden verpachtet. Die Neuverpachtung erfolgt im engen Austausch mit den Jagdpächtern, die Entscheidung trifft der Gemeinderat nichtöffentlich für eine Laufzeit von jeweils sechs Jahren. Die Einnahmen aus den Jagdpachten fließen laut Gantert vollständig zurück in die Landwirtschaft. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk umfasst in Ühlingen-Birkendorf alle Flächen außerhalb der Ortschaften – das betrifft rund 800 bis 1000¦Grundstückseigentümer. Welche Flächen bejagt werden dürfen, steht im Jagdkataster.

Ein wichtiges Ziel des Jagdbeirats ist es auch, bei Wildschäden zunächst eine gütliche Einigung zu erzielen – möglichst ohne den Einsatz eines Wildschadenschätzers. Dank der lokalen Vernetzung der Beiratsmitglieder besteht die Hoffnung, Konflikte schnell und sachgerecht zu lösen.