Kommt es, oder kommt es nicht? Das vom Zürcher Flughafen beantragte neue Betriebsreglement (BR 14) hängt nach wie vor in der Warteschleife der deutschen Genehmigungsbehörde. Die Schweiz hatte im Jahr 2014 die neuen Flugrouten für Starts und vor allem Landungen in Zürich beantragt, nachdem ein Staatsvertrag in Deutschland auf Eis gelegt worden war. Doch das Bundesverkehrsministerium tut sich bislang schwer mit einer Entscheidung. Denn in der betroffenen deutschen Grenzregion befürchtet man eine spürbare Zunahme der Flugverkehrsbelastung.
Zuletzt standen die Zeichen eher auf Genehmigung. So hatte sich Verkehrsminister Dobrindt (CSU) auf die Stellungnahme des Bundesumweltamts (UBA) zum BR14 berufen. Das UBA hatte keine Einwände gegen die neuen Flugrouten erhoben. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die beantragten Flugrouten keine zusätzlichen Lärmemissionen über Südbaden mit sich bringen würden, zumindest keine, die gegen gesetzliche Vorgaben in Deutschlands verstießen.
Bei einem Treffen der Abgeordneten sowie der Landräte der drei betroffenen Kreise Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am 8. Juli hatten die regionalen Vertreter erneut ihre Ablehnung bekräftigt. Dabei berufen sie sich auf ein Gutachten, das vom Land sowie von den betroffenen Kreisen finanziert wurde. Demnach würde das BR14-Regime bis zu 10.000 zusätzliche Flugbewegungen im Jahr bringen. Derzeit verzeichnet die Region jährlich etwa 100.000 Anflüge. Ein Ergebnis des Juli-Gesprächs: Ihr Gutachten werde noch einmal mit dem UBA-Gutachten und der Stellungnahme des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) „abgeglichen“.
Beim Umweltbundesamt, das zum SPD-geführten Umweltministerium gehört, scheint man es jetzt Leid zu sein, für eine anstehende BR14-Genehmigung in die Verantwortung genommen zu werden. So erklärte die Pressestelle auf Nachfrage, „die lärmfachliche Bewertung der Flugrouten“ sei abgeschlossen und dem BAF übergeben. „Für die Prüfung weiterer Flugrouten, wie sie öffentlich gefordert wird, liegt bisher kein Auftrag des Bundesamtes für Flugsicherung vor“. Der sei aber Voraussetzung für eine Tätigkeit des UBA.
Das UBA stellt außerdem klar, dass die Prüfung sich ausschließlich auf Veränderungen des Fluglärms auf der deutschen Seite bezogen habe. „Europäische oder völkerrechtliche Rechtsvorschriften wurden dabei nicht berücksichtigt, soweit sie nicht in deutsches Recht überführt sind.“ Jetzt sei das BAF am Zug, „über die Flugrouten zu entscheiden“.
Die Stellungnahme des UBA im Wortlaut
"In der Diskussion um die Flugroutenverläufe des Züricher Flughafens stellt das Umweltbundesamt (UBA) klar: Die lärmfachliche Bewertung der Flugrouten ist abgeschlossen. Sie wurde dem zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) übergeben. Dieses ist nun für die Genehmigung der Flugrouten zuständig und kann dabei auf die lärmfachliche Bewertung des UBA zurückgreifen. Für die Prüfung weiterer Flugrouten, wie sie öffentlich gefordert wird, liegt bisher kein Auftrag des Bundesamtes für Flugsicherung vor. Dieser ist aber notwendig, damit das UBA tätig werden darf.
Die Zuständigkeiten sind klar: Das UBA hat die Veränderung des Fluglärms auf deutschem Hoheitsgebiet geprüft. Inwieweit der Fluglärm die Bevölkerung auf Schweizer Hoheitsgebiet beeinträchtigt, hat das UBA nicht geprüft. Dafür ist es nicht zuständig und es hat auch keine Berechtigung dafür. Europäische oder völkerrechtliche Rechtsvorschriften wurden dabei nicht berücksichtigt, soweit sie nicht in deutsches Recht überführt sind. Auch andere Aspekte wie Fragen des Naturschutzes wurden aus Gründen der Zuständigkeit ebenfalls nicht geprüft. Nun ist das BAF am Zug, über die Flugrouten zu entscheiden."