Manfred Herbst

Trotz aller Bequemlichkeit ist ein Hotel kein Zuhause. Nicht, dass es sich in einem Hotel nicht wohnlich einrichten ließe. Das geht, wie Udo Lindenberg, der Dauerbewohner eines Hamburger Hotels, beweist. Aber weil in einem Hotel die Lärmempfindlichkeit steigt. Verkehrslärm beim Hotel ist einem Übernachtungsgast nicht länger als zwei Wochen zumutbar, hat jetzt ein Zürcher Gericht geurteilt, und in Wallisellen den in Autobahnnähe geplanten Neubau eines Hotels für in Zürich temporär eingesetzte Geschäftsleute untersagt. Denn die hätten eventuell auch länger als 14 Tage dort logiert. Wegen der damit verbundenen langfristigen Lärmbelastung intolerabel, weil sanftes Ruhen unmöglich! Das Urteil macht neugierig: Zu welchem Schluss wären die Richter beim Fluglärm gekommen? Zum Beispiel bei dem, den die Hohentengener 365 Tage im Jahr über sich ergehen lassen müssen. Müssten alle nach 14 Tagen ausziehen? Wenn ja, wohin? Oder flögen die Flieger nur 14 Tage im Jahr über Hohentengen? Und wie den Rest des Jahres? Müßige Fragen: Erstens weil sie rein hypothetisch sind und zweitens liegt Hohentengen nicht im Kanton Zürich.