Manfred Herbst

Drei Landräte haben gekreißt und eine Maus geboren. Das von ihnen für 100 000 Euro in Auftrag gegebene Gutachten zum vom Flughafen Zürich beantragten Betriebsreglement 2014 lässt den Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar nur die Wahl zwischen gehenkt, geköpft oder gevierteilt zu werden – bildlich gesprochen. Daran, dass die Zürich anfliegenden Flugzeuge diesem beantragten Ostkonzept auch nachts über den Köpfen der Schwarzwälder und Hochrheinbewohner Kloten ansteuern, ändert sich nichts. Die seit Jahren tagsüber praktizierten Anflüge von Norden bleiben ohnehin. Die Gutachter haben zwar eine „Variante Drei“ für das Ostkonzept erdacht, die weniger belastend sein soll, als das vom Flughafen beim Bundesverkehrsminister mit dem Wunsch um Genehmigung vorgelegte Regime – das ist aber nichts anderes, als aus dem Schlechten das am wenigsten Schlechte auszuwählen. Ob der Flughafen Zürich auch anders als mit wachsender Inanspruchnahme des süddeutschen Luftraums betrieben werden kann, hat das Gutachten erst gar nicht untersucht. Wehe uns, wenn die Flughafenleute auf die „Variante Drei“ einschwenken.