Das Wetter, das derzeit noch etwas sommerliche Züge erkennen lässt, spielt den Vereinen in die Karten. Im Freien können die Sportler, wie Fußballer, nach den aktuellen Corona-Bestimmungen ziemlich uneingeschränkt trainieren, spielen und Wettkämpfe ausüben. In geschlossenen Bereichen gelten dagegen strenge Vorgaben, wie die 3G-Regeln. Für Zuschauer gibt es unter freiem Himmel ebenfalls keine besonderen Vorgaben. Wenn sich Sportler in den Kabinen umziehen oder in den Clubheimen die durch die Corona-Pause lange Zeit entbehrte Geselligkeit pflegen wollen, wird es komplizierter. Dann greifen die 3G-Regeln und strenge Hygiene-Bestimmungen. Deshalb verlagern gerade Fußballvereine das hauptsächliche Geschehen auch nach und vor den Aktivitäten auf dem sportlichen Terrain nach draußen.

„Wir denken bei den Corona-Bestimmungen von Woche zu Woche.“Michael Rösch Hegauer FV
„Wir denken bei den Corona-Bestimmungen von Woche zu Woche.“Michael Rösch Hegauer FV | Bild: Waibel, Markus

„Unsere Clubheime bleiben zu. Die jungen und aktiven Fußballer sitzen in den Außenbereichen zusammen. Dafür haben wir gute überdachte Möglichkeiten und gehen den Vorgaben aus dem Weg, die für den Betrieb der Innen-Gastronomie der Clubheime gelten“, schildert Michael Rösch, Sportlicher Leiter des Hegauer FV. Der vor vielen Jahren zusammengeführte Verein hat in Engen, Welschingen und Binningen Vereinsheime. „Wir denken von Woche zu Woche und warten darauf, wie sich Bestimmungen weiter verändern“, sagt Rösch. Die Vereine sind angehalten, die durch den Südbadischen Fußballverband verhängten Auflagen zu erfüllen. Für den Hegauer FV mit mehr als 20 Mannschaften – darunter jeweils drei Aktiven- und Mädchen-Teams – keine einfache Aufgabe.

„Wir sind der größte Fußballverein im Landkreis“, so Rösch. Um eine Enge in den Kabinen zu vermeiden, ziehen sich die Akteure in Etappen um. Dasselbe gilt für das Duschen. „Unseren ehrenamtlich tätigen Führungskräften wird sehr viel abverlangt, um ständig wechselnde Auflagen auszuarbeiten und zu erfüllen“, betont Rösch.

„Die Umsetzungen der Corona-Verordnungen sind sehr aufwändig.“Christian Schopper SC Gottmadingen-Bietingen
„Die Umsetzungen der Corona-Verordnungen sind sehr aufwändig.“Christian Schopper SC Gottmadingen-Bietingen | Bild: Bittlingmaier, Albert

Wie beim Hegauer raten auch die Verantwortlichen des SC Gottmadingen-Bietingen den Kickern, schon vor dem Training oder Spiel in sportlicher Montur zu erscheinen. „Wir sind auch dafür zuständig, dass die Gastmannschaften die Corona-Regeln einhalten, wenn sie unsere Kabinen belegen“, sagt Christian Schopper, Vorsitzender des SC Gottmadingen-Bietingen (GoBi). Die Gastmannschaften sind auch durch den Verband aufgefordert, selbst Listen zu erstellen, die den Status, wie geimpft, genesen oder getestet, jedes Spielers ausweisen. „Sie sollen dies auch selbst kontrollieren“, verrät Schopper. Das verpachtete Clubheim des SC Gottmadingen-Bietingen hat regulär geöffnet. Zusammenkünfte werden zunehmend auch in den Außenbereich verlagert.

Beim SV Riedheim spielt sich auch nach dem Trainings- und Spielbetrieb die Gemeinschaft vor dem Clubheim ab. „Die großzügige Überdachung der Clubheim-Veranda bietet diese Möglichkeit“, sagt Diana Bucher, die zusammen mit ihrem Mann Michael die Vereinsgaststätte des SV Riedheim betreibt. „Bevor es richtig kühl wird, gehen die Spieler ohnehin nach Hause. Das war vor 20 bis 30 Jahren noch anders. Da saßen gesellige Runden teils noch weit in die Nacht hinein zusammen“, erinnert sich Michael Bucher, selbst jahrelang ein Aktiver des SV Riedheim. „Fußballer trainieren bei Wind und Wetter. Deshalb frieren sie auch nach dem Training nicht so schnell“, sagt Diana Bucher süffisant. Komplizierter werde es aber, wenn im Oktober die Temperaturen stark sinken. „Wir wissen aber von den meisten Gästen, ob sie geimpft oder genesen sind“, sagt sie.

„Es ist doch erstaunlich, wieviele Laute geimpft sind. Darunter auch ein großer Anteil von jungen Menschen.“Andreas Piller, ...
„Es ist doch erstaunlich, wieviele Laute geimpft sind. Darunter auch ein großer Anteil von jungen Menschen.“Andreas Piller, 1. FC Rielasingen-Arlen und Clubheim-Wirt | Bild: Tesche, Sabine

Vielfältige Möglichkeiten innerhalb und außerhalb der Vereinsgaststätte des 1. FC Rielasingen-Arlen bietet Pille‘s Treff. „Ein erster Probelauf darüber, wie der Gäste-Besuch bei schlechtem Wetter ausfällt, gab es am vergangenen Wochenende. Wir waren sehr zufrieden. Auffallend ist, wie viele geimpft sind, so um die 80 Prozent. Darunter erstaunlich viele junge Leue“, sagt Andreas Piller, der zusammen mit Frau Ulla seine Gaststätte führt. Er war auch 17 Jahre lang Jugendleiter des 1. FC Rielasingen-Arlen und hat nun die sportliche Leitung der Aktiven mit dem Oberliga-Team an der Spitze. Aufgrund des großen Andrangs bei Heimspielen gilt die 3G-Regel. Ab zwei Stunden vor Spielbeginn gibt es auf der Talwiese die Möglichkeit, sich testen zu lassen.

Das müssen Sportvereine laut aktueller Corona-Verordnung beachten

So lauten die Vorgaben des Südbadischen Fußballverbandes, welche die aktuellen landesweiten Corona-Verordnungen ausweisen:

  • Mindestabstand und Daten-Erhebung: Unabhängig von der Inzidenz gelten für Sportler und Zuschauer Mindestabstand und Datenerhebung, in Innenräumen gilt eine Masken- und 3G-Nachweispflicht.
  • 3G-Nachweis: In den meisten Bereichen muss künftig unabhängig von der Inzidenz ein 3G-Nachweis erfolgen. Es dürfen nur immunisierte (geimpfte oder genesene) oder getestete Personen teilhaben. Für den Sport im Freien ist jedoch kein 3G-Nachweis erforderlich. Für die Nutzung von Kabinen und Innenräumen besteht weiterhin Maskenpflicht und nun auch die Pflicht eines 3G-Nachweises. Die Maskenpflicht gilt immer, die 3G-Nachweispflicht nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa für einen Toilettengang.
  • Heimverein muss überprüfen: Bei Spielen ist der Heimverein verantwortlich, die 3Gs des Gastvereins zu überprüfen, falls diese die Kabinen benutzen wollen. Die 3G-Überprüfungspflicht des Heimvereins kann aber auch dadurch erfüllt werden, dass sich der Heimverein vom Gastverein eine entsprechende Bestätigung vorlegen lässt. Dann muss nicht mehr an der Kabinentür jede einzelne Person kontrolliert werden.
  • Regelung für Schüler: Schüler gelten ab sofort grundsätzlich als getestete Personen, auch in den Ferien. Als Nachweis kann der Schülerausweis, ein Jahreszeugnis, ein Schüler-Bahn-Abo undsoweiter dienen. Bei Kindern und Jugendlichen, die ganz offensichtlich das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, reicht auch der Nachweis durch das Erscheinungsbild.
  • Zuschauer und Regeln: Die zulässige Zuschauerzahl erhöht sich auf 5.000 Personen. Ein 3G-Nachweis ist nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Im Vorfeld einer Veranstaltung sollte der Gastgeber prüfen, welches Zuschaueraufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabstände auf dem Sportgelände eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die 3G-Nachweispflicht durch den Heimverein durchgesetzt werden. Darüber hinaus müssen Masken in Innenräumen immer und im Freien dann, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, getragen werden. Die Heimvereine sind als Veranstalter und Hausrechtsinhaber zuständig, die (Hygiene-)Regeln auf ihrem Sportgelände umzusetzen.